Sprechstundenbedarf Praxisinformation Letzte Änderung: 29.01.2025 13:50 Uhr

Aktualisierung der SSB-Vereinbarung

Nach erfolgreichen Verhandlungen mit den Krankenkassen in Nordrhein konnten wir eine Erweiterung der Sprechstundenbedarfsvereinbarung (SSB-Vereinbarung) und der dazugehörigen Anlage 1 bereits zum 1. Januar 2025 erwirken.

Die Änderungen regeln die Verwendung des SSB im Rahmen der speziellen sektorengleichen Vergütung (Hybrid-DRG) nach § 115f SGB V und den Bezug von Kontrastmitteln über SSB.