Heilmittel Praxisinformation Letzte Änderung: 27.09.2024 08:03 Uhr Lesezeit: 3 Minuten
Änderungen der Heilmittel-Richtlinie zum 1. Oktober
Bei der Verordnung von Manueller Lymphdrainage, der Behandlung mit Nagelkorrekturspangen sowie bei zwei Diagnoselisten hat der G-BA Anpassungen beschlossen.
Zum Start des neuen Quartals treten verschiedene Änderungen in der Heilmittel-Richtlinie (HeilM-RL) in Kraft. Sie betreffen im Wesentlichen die Verordnung von Manueller Lymphdrainage, die Behandlung mit einer Nagelkorrekturspange sowie die Diagnoselisten „Langfristiger Heilmittelbedarf“ und „Besondere Versorgungsbedarfe“.
Verordnung von Manueller Lymphdrainage (MLD)
Die Verordnung von Manueller Lymphdrainage wird flexibilisiert. Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Vorgaben der HeilM-RL geändert, die Definition der MLD sprachlich überarbeitet und inhaltlich konkretisiert. Die Einteilung der verordnungsfähigen indikationsbezogenen Zeitbedarfe für die MLD wurde neu am Stadium eines Lymph- oder Lipödems ausgerichtet. Zudem wird klargestellt, dass eine Angabe der zu behandelnden Köperteile auf der Verordnung nicht erforderlich ist. Die neue Systematik richtet sich künftig vor allem nach dem Stadium des Lymphödems, weniger nach der Zahl der zu behandelnden Körperteile.
Die Manuelle Lymphdrainage wird zukünftig unter bestimmten Voraussetzungen auch ohne die Angabe der Therapiezeit verordnet werden können.
Grundsätzlich entscheidet die Verordnerin oder der Verordner über die Therapiezeit (MLD-30, MLD-45 oder MLD-60). Sofern sie oder er keine Entscheidung über die Therapiezeit trifft, ist die Angabe des Stadiums des Lymphödems oder des Stadiums des Lipödems in Form des ICD-10-Codes erforderlich. In diesen Fällen entscheidet die Therapeutin oder der Therapeut unter Beachtung der Angaben in den Buchstaben a bis c der HeilM-RL jeweils befundabhängig über die erforderliche Therapiezeit. Zur HeilM-RL:
Nagelspangenbehandlung und Diagnoselisten
Die Vorgaben zur Behandlung mit einer Nagelkorrekturspange sind in der Heilmittel-Richtlinie präzisiert worden. Danach muss für jeden zu behandelnden Nagel eine separate Verordnung ausgestellt werden.
Eine weitere Änderung der HeilM-RL betrifft zwei Diagnoselisten. Die Diagnoseliste „Langfristiger Heilmittelbedarf“ wurde um zwei neue Diagnosen ergänzt. Unter dem Punkt „Störungen der Atmung“ finden sich ab dem 01.10.2024 folgende Erkrankungen:
Die Diagnoseliste der „besonderen Verordnungsbedarfe“ wird um eine weitere Diagnose aus dem Bereich der entzündlichen Myopathien ergänzt:
Für Ärztinnen und Ärzte bedeutet die Änderungen, dass Heilmittelverordnungen bei Vorliegen der in den Tabellen aufgeführten Indikationen im Fall von Wirtschaftlichkeitsprüfungen anerkannt und die Verordnungskosten aus dem ärztlichen Verordnungsvolumen herausgerechnet werden. Für diese Indikationen können die notwendigen Heilmittel für eine Behandlungsdauer von bis zu zwölf Wochen verordnet werden. Die maximale Verordnungsmenge je Verordnung hat in diesen Fällen keine Relevanz.