Praxisinformation Letzte Änderung: 08.01.2025 07:49 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Abrechnung der Kostenpauschale 86520 zur oralen Tumortherapie

Die Änderung der Onkologie-Vereinbarung zum 1. Januar 2025 stellt u. a. die Abrechnungsfähigkeit von endokrinen Therapien im Stadium mit Fernmetastasen klar.

Die Onkologie-Vereinbarung ist zum 1. Januar 2025 angepasst worden. Die Änderungen betreffen im Wesentlichen eine Klarstellung zur Abrechnung der Kostenpauschale 86520 (orale medikamentöse Tumortherapie). Darüber hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung informiert.

Laut angepasster Onkologie-Vereinbarung kann die Kostenpauschale 86520 für endokrine Therapien im Stadium mit Fernmetastasen gemäß der TNM-Klassifikation M1 abgerechnet werden. Dazu wurde die Formulierung „metastasiertes Stadium“ in „Stadium mit Fernmetastasen“ geändert.

Bei der bisherigen Formulierung war das Stadium nicht immer klar zu unterscheiden von dem mit regionären Lymphknotenmetastasen (TNM-Stadium N+). Ein Lymphknotenbefall, der über den regionären Befall hinausgeht, ist von der neuen Formulierung erfasst.

Verwendete Medikamente

Die Kostenpauschale 86520 umfasst auch orale Behandlungen mit neuen Medikamenten. Zur Klarstellung werden jetzt auch Androgenrezeptor-Signalweg-Inhibitoren (ARPI) und selektive CYP17A1-Inhibitoren explizit aufgeführt. Obwohl sie den endokrinen Therapien (ATC-Klasse L02) zugeordnet sind, kann die Kostenpauschale 86520 bei einer oralen Gabe von Medikamenten, die diese Wirkstoffe enthalten, berechnet werden. Geben Sie die verwendeten Medikamente bei der Abrechnung der Kostenpauschale 86520 an.

Weitere Anpassungen

Analog zu dieser Anpassung in der ersten Abrechnungsanmerkung der Kostenpauschale 86520 wird auch die Definition der medikamentösen Tumortherapie im Sinne der Kostenpauschalen 86514, 86516 und 86520 der Onkologie-Vereinbarung formuliert (§ 4 Absatz 3 Satz 2).