Künftig können Praxen ihre Testabrechnung erst am achten Tag des dritten Quartalsmonats für das laufende Quartal online absenden. Bisher war dies bereits ab dem 20. Tag des ersten Quartalsmonats möglich.
Die neue Regelung des KV-Services startet zum Juli 2019. Vorteil: Der spätere Abgabetermin gewährleistet, dass in der elektronischen Prüfung alle neuen Gebührenordnungsnummern des Abrechnungsquartals und kürzlich erteilte Genehmigungen in das System eingepflegt sind.
Was bleibt wie bisher: Die Daten vor Abgabe der Abrechnung können bis zum 20. Tag des nachfolgenden ersten Quartalsmonats beliebig oft elektronisch geprüft werden. Auch das Ergebnis wird unverändert in einem Protokoll dargestellt, sodass bei Unstimmigkeiten eine Klärung vor Abgabe der Echtabrechnung erfolgen kann. Natürlich ist dann eine Korrektur in der Praxis noch möglich.
Was sich immer lohnt zu checken:
Ab den folgenden Daten startet/endet die Online-Testabrechnung:
Quartal | Start | Ende |
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3/2019 | 09.09.2019 | 20.10.2019 |
4/2019 | 09.12.2019 | 20.01.2020 |
1/2020 | 09.03.2020 | 20.04.2020 |
2/2020 | 08.06.2020 | 20.07.2020 |
3/2020 | 08.09.2020 | 20.10.2020 |
4/2020 | 08.12.2020 | 20.01.2021 |