Die am 1. April 2017 neu eingeführten Leistungen der psychotherapeutischen Sprechstunde und Akutbehandlung werden besser honoriert. Der Bewertungsausschuss hat am 21. Juni beschlossen, diese Leistungen höher zu vergüten. Durch weitere Anpassungen der Gebührenordnungspositionen (GOP) wurde der Abschnitt 35.2 des Einheitlichen Bewertungsmaßstabs (EBM) umstrukturiert.
Vertragsärzte und -psychotherapeuten bekommen rückwirkend ab 1. April 2017 für die psychotherapeutische Sprechstunde und für die Akutbehandlung mehr Honorar. Damit erhalten sie für die neuen Leistungen so viel, wie die Krankenkassen für eine Richtlinien-Psychotherapiestunde bezahlen. Angehoben wird außerdem der Strukturzuschlag, der auf die psychotherapeutische Sprechstunde und auf die Akutbehandlung gezahlt wird.
Der Bewertungsausschuss hat zudem festgelegt, dass die psychotherapeutische Sprechstunde zu den Leistungen der Grundversorgung gezählt wird. Dadurch können Psychotherapeuten die Pauschale zur Förderung der fachärztlichen Grundversorgung (PFG) inklusive des Zuschlags zur PFG jetzt auch für Behandlungsfälle erhalten, bei denen eine psychotherapeutische Sprechstunde abgerechnet wurde. Die Bewertung der PFG und des Zuschlags wurde leicht angehoben. Die Regelungen zur PFG gelten ebenfalls rückwirkend ab 1. April 2017.
Darüber hinaus hat der Bewertungsausschuss beschlossen, dass die Hypnose (GOP 35120) wieder neben Leistungen der Verhaltenstherapie (GOP 35220 bis 35225) abgerechnet werden kann. Dieser Beschluss gilt auch rückwirkend ab 1. April 2017.
Aufgrund der Anpassungen wurde der EBM-Abschnitt 35.2 zum 1. Juli 2017 neu strukturiert. Alle bisher gültigen GOP wurden zum 1. Juli gestrichen. Die Abrechnung erfolgt nach der neuen Systematik mit den neuen GOP.
Ein Grund ist die Vielzahl an neuen GOP vor allem für die Gruppentherapien: Für jede Gruppengröße gibt es seit dem 1. Juli eine eigene GOP. Wurde bisher nur zwischen kleinen und großen Gruppen unterschieden, richtet sich die Höhe der Bewertung seit Juli nach der genauen Anzahl der Teilnehmer. Die Gruppenleistungen wurden dazu neu bewertet.
Im Ergebnis steigt das Honorar für Gruppentherapien um etwa 20 Prozent. Dabei ist der Zuwachs je nach Gruppenstärke unterschiedlich hoch. Lediglich bei der Vierer-Gruppe führte die Neukalkulation zu einer leichten Absenkung des Honorars. Mit der Umstellung entfallen seit Juli die alten GOP für die Gruppentherapie. Für die neuen GOP wurde der Abschnitt 35.2.2 eingeführt.
Marscha Edmonds
Leistung |
GOP | Punkte | Euro |
---|---|---|---|
Psychotherapeutische Sprechstunde (je vollendete 25 Minuten) |
35151 | 421 | 44,33 |
Psychotherapeutische Akutbehandlung (je vollendete 25 Minuten) |
35152 | 421 | 44,33 |
Strukturzuschlag* Psychotherapeutische Sprechstunde und psychotherapeutische Akutbehandlung |
35254 (bis 30.06.2017) 35573 (ab 01.07.2017) |
72 | 7,58 |
PFG und PFG-Zuschlag* | 22216 22218 23216 23218 |
170 46 170 46 |
17,90 4,84 17,90 4,84 |
* setzt die KNVO automatisch zu |