Auf unserer Homepage ist eine Arzt- und Psychotherapeutensuche für das ganze Rheinland hinterlegt. Die Suche lässt sich zudem auf bestimmte medizinische Qualifikationen oder Praxismerkmale (z.B. Barrierefreiheit, Fremdsprachen) eingrenzen.
Zahnärzte sind keine Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein. Informationen zu niedergelassenen Zahnärzten im Rheinland finden Sie auf der Homepage der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Nordrhein
Ein aktuelles Verzeichnis der entsprechend qualifizierten Mediziner finden Sie auf unserer Homepage.
Wenn gesetzlich Versicherte für längere Zeit im Ausland weilen, ruht der Anspruch auf Leistungen der gesetzlichen Krankenkasse. Hierzu hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein in Zusammenarbeit mit den Krankenkassen im Rheinland eine Patienteninformation erstellt.
Die Verordnung von Teststreifen ist in der Arzneimittel-Richtlinie geregelt, die für Ärzte, Krankenkassen und Patienten verbindlich ist. Eine ausführliche Patienteninformation hierzu finden Sie auf unserer Homepage.
Darüber hinaus bieten manche Krankenkassen zusätzlich und freiwillig so genannte "Satzungsimpfungen" an:
Gesetzlich Versicherte können Ihren behandelnden Arzt frei wählen. Bei einem Wechsel des behandelnden Gynäkologen innerhalb eines Quartals müssen Patientinnen allerdings berücksichtigen, dass nur ein Vertragsarzt pro Quartal die Pauschale zur Betreuung schwangerer Patientinnen abrechnen darf. Der weiter behandelnde Gynäkologe kann also im gleichen Quartal lediglich kurative Leistungen abrechnen.
Informationen finden Sie auf der Homepage der Psychotherapeutenkammer NRW
Physiotherapeuten/ Osteopathen/ Podologen sind keine Mitglieder der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein und können von uns daher nicht benannt werden. Informationen finden sie auf den Internetseiten der jeweiligen Berufsverbände, z.B. dem Deutschen Verbandes für Physiotherapie:
Die ärztliche Untersuchung, Verordnung und nachfolgende Anpassung einer Sehhilfe ist grundsätzlich eine Leistung der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Entsprechendes trifft auch zu, wenn die verordnete Sehhilfe nicht zu Lasten der GKV bezogen werden kann. Diese Regelungen gelten ebenfalls für ärztliche Teilleistungsschritte, zum Beispiel die Überprüfung des binokularen Zusammenspiels beider Augen.
Refraktionsbestimmung/Brillenverordnung: Die objektive und subjektive Refraktionsbestimmung sowie die Brillenverordnung beziehungsweise schriftliche Mitteilung der Werte auf einem neutralen Blatt Papier sind ebenfalls Bestandteil der GKV-Leistung und somit über die Krankenversichertenkarte abzurechnen.
Stellt der Augenarzt hingegen eine Bescheinigung oder ein Attest zum Beispiel zur Vorlage bei Institutionen (für Führerschein, Flugschein oder Ähnliches) oder beim Arbeitgeber aus, ist er berechtigt, diese Leistung privatärztlich abzurechnen.
Wenn sich die Fragen zu Rechnung nicht vom behandelnden Arzt beantworten lassen, hilft die Ärztekammer Nordrhein (ÄKNo) weiter. Sie hat nach dem Heilberufsgesetz NRW unter anderem die Aufgabe, gebührenrechtliche Auseinandersetzungen zwischen kammerange-hörigen Ärzten und Patienten zu schlichten.
Gebührenordnung für Ärzte – GOÄ Abteilung
Telefon 0211 4302 2133
In manchen Fällen müssen ambulante Behandlungen in Krankenhäusern durchgeführt werden. Welche Voraussetzungen hierbei vorliegen müssen und worauf Patienten und Ärzte achten sollten, veranschaulichen die Informationen auf unserer Homepage.
Die für den Bereich Nordrhein zuständige Gutachterkommission für ärztliche Behandlungsfehler hat eine Informationsbroschüre für Patienten veröffentlich. Diese finden Sie auf der Homepage der Ärztekammer Nordrhein.
Informationen hierzu finden Sie auf der Internetseite des Gemeinsamen Bundesausschusses.
Die bundesweit einheitliche und für Patienten kostenlose Rufnummer für den ärztlichen Notfalldienstdienst lautet 116 117
Weitere Informationen zum Bereitschaftsdienst in den sprechstundenfreien Zeiten erhalten Sie über unsere Homepage.
Die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein bietet eine qualifizierte Empfehlung von Ansprechpartnern aus der Selbsthilfe und von Institutionen aus dem Gesundheitsbereich. Unsere Fachabteilung stellt Kontakte zum Netzwerk des Gesundheitswesens her, organisiert interdisziplinäre Veranstaltungen und stellt Informationsmaterialien zur Verfügung.
Kooperationsberatung für Selbsthilfegruppen, Ärzte und Psychotherapeuten (KOSA)
Kontakt (02 11) 59 70 - 80 90