Die Psychotherapie-Vereinbarung beinhaltet neben den drei Richtlinienverfahren (analytische Psychotherapie, tiefenpsychologisch fundierte Psychotherapie und Verhaltenstherapie) auch die psychosomatische Grundversorgung (verbale Interventionen), übende (zum Beispiel Autogenes Training) und suggestive Techniken (Hypnose).
Neben dem Recht zum Führen der Gebietsbezeichnung bzw. Zusatzbezeichnung im psychotherapeutischen Bereich sind entsprechend der beantragten Leistung weitere Weiterbildungszeugnisse und Kursusbescheinigungen gefordert.
Der psychologische Psychotherapeut und Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeut muss gegebenenfalls zusätzlich zum Fachkundenachweis weitere Zeugnisse aus anerkannten Ausbildungsstätten oder von anerkannten Kursen nachweisen.
Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
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Selma Krieger | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6553 | 0221 7763 6550 | |
Hannelore Reul | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6558 | 0221 7763 6550 | |
Carmen Ramirez | Bezirksstelle Düsseldorf | 0211 5970 8561 | 0211 5970 8574 |