Die KV Nordrhein hat mit der Kaufmännischen Krankenkasse – KKH (vormals KKH-Allianz), Barmer, AOK Rheinland / Hamburg, Knappschaft Bahn See und den Betriebskrankenkassen Vereinbarungen über die Durchführung von Tonsillotomie im Rahmen der besonderen ambulanten ärztlichen Versorgung abgeschlossen. Ziel der Verträge ist die Etablierung einer hochwertigen und qualitätsgesicherten Patientenversorgung.
Teilnahmeberechtigt sind alle Fachärzte für Hals-Nasen-Ohren-Heilkunde mit Vertragsarztsitz in Nordrhein und der Genehmigung zum ambulanten Operieren. Anästhesisten nehmen durch Abrechnung der entsprechenden Symbolnummern teil. Sämtliche Honorare werden außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung gezahlt.