Bereits Ende 2005 haben die KV Nordrhein und die nordrheinischen Krankenkassen begonnen, Voraussetzungen für die Strukturen einer AAPV zu schaffen, die bundesweit einzigartig sind. Inzwischen verfügt Nordrhein über eine nahezu flächendeckende AAPV. In allen Versorgungsregionen arbeiten palliativmedizinisch qualifizierte Haus- und Fachärzte, ambulante Palliativpflege- und Hospizdienste eng zusammen.
Viele Schwerstkranke und Sterbende haben damit die Möglichkeit, die letzte Lebensphase in ihrer häuslichen Umgebung zu verbringen und umfassend palliativmedizinisch und –pflegerisch versorgt zu werden.
Die AAPV ist in den nordrheinischen Verträgen mit den Primär- und Ersatzkassen geregelt. Beide Verträge wurden 2014 und 2015 weiterentwickelt und aktualisiert.
In den folgenden Versorgungsregionen konnten mit Palliative Care Teams bereits Verträge nach der spezialisierten ambulanten Palliativ-Richtlinie abgeschlossen werden.
Der Anspruch der Versicherten auf die SAPV wurde mit der Gesundheitsreform 2007 geschaffen. Nordrhein war bundesweit die erste Region mit einem gemeinsamen Vertrag für alle nordrheinischen Krankenkassen. Die SAPV wird in den einzelnen Versorgungsregionen durch Palliative Care Teams (PCTs), die sich aus Palliativmedizinern und Palliativpflegefachkräften zusammensetzen, sichergestellt. Die PCTs arbeiten mit Hospizdiensten und Apotheken zusammen.
Die SAPV dient – in Ergänzung zur AAPV – dem Ziel, Patientinnen und Patienten ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer gewohnten Umgebung zu ermöglichen. Nur ein Teil aller Schwerstkranken und Sterbenden benötigt diese besondere Versorgungsform. Dies kann der Fall sein, wenn die aus einem komplexen Krankheitsverlauf resultierenden Probleme den Einsatz eines PCT erfordern.
SAPV kann als Beratungsleistung, Koordinationsleistung, additiv unterstützende Teilversorgung oder vollständige Versorgung verordnet werden.