Praxisnetze

Die KV Nordrhein fördert Projektideen von Praxisnetzen.

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Weitere Informationen finden Sie hier

Gut vernetzt in Nordrhein

Das Bild zeigt zwei Hände mit virtuellen Linien dazwischen.
© fotolia | sdecoret

Vertragsärztinnen und Vertragsärzte können sich in kooperativen, regionalen Verbindungen zusammenschließen und gemeinsam mit anderen Kooperationspartnern wie Psychotherapeutinnen und –therapeuten, Krankenhäusern, Reha-Einrichtungen und vielen weiteren (nicht)ärztlichen Leistungserbringern als Praxisnetz anerkennen und fördern lassen. Die formalen Bedingungen dafür sind in der Richtlinie der KV Nordrhein zur Anerkennung nach § 87b SGB V verankert. Die Richtlinie der KV Nordrhein beruht auf Grundlage der KBV-Rahmenvorgabe.

Praxisnetze bieten Ärztinnen und Ärzten die Gelegenheit, ambulante Versorgungsstrukturen zu optimieren und innovative Versorgungsformen und -projekte zu realisieren. Die kooperative Zusammenarbeit in regionalen Praxisnetzen fördert nicht nur den fachlichen Austausch, sondern verhilft auch zu organisatorischer Arbeitsteilung und steigert Effizienz und Qualität der Patientenversorgung.

Die KV Nordrhein unterstützt kooperative Zusammenschlüsse. Praxisnetze, die alle Vorgaben erfüllen, können sich seit dem 1. Januar 2016 bei der KV Nordrhein anerkennen und finanziell fördern lassen.

Als Praxisnetz anerkennen lassen

Die zur Anerkennung als Praxisnetz notwendigen Bedingungen sind in der Richtlinie zur Anerkennung nach § 87b SGB V der KV Nordrhein und deren Anlage 1 (Stufenkatalog) geregelt. Die Richtlinie umfasst acht Strukturvorgaben und drei Versorgungsziele, die durch die Vorlage von Nachweisen belegt werden müssen.

 

Drei Anerkennungsstufen

Praxisnetze können sich bei der KV Nordrhein in drei Entwicklungsstufen - Basisstufe, Stufe 1 und Stufe 2 - anerkennen lassen. Während die Anforderungen der Versorgungsziele sich von Stufe zu Stufe schrittweise erhöhen, bleiben die Strukturanforderungen für alle Stufen gleich. Je höher ein Praxisnetz eingestuft ist, desto höher ist der der Qualifizierungsgrad. Ein Aufstieg zur nächsten Stufe ist optional.

Das Bild zeigt die drei Anerkennungsstufen für ein Praxisnetz.
© KV Nordrhein

Das Anerkennungsverfahren: so geht’s

  1. Strukturvorgaben und Versorgungsziele der gewünschten Anerkennungsstufe erfüllen
  2. Bei der Meldestelle -Anerkennung Praxisnetze - der KV Nordrhein einen Antrag gemäß Anlage 3 der Richtlinie der KV Nordrhein zur Anerkennung nach § 87b SGB V stellen
  3. Entsprechende Nachweise über die Anforderungen an die Praxisnetze gemäß Anlage 1 der Richtlinie zur Anerkennung von Praxisnetzen nach § 87b SGB V einreichen

Als Praxisnetz fördern lassen

Praxisnetze erhalten ab dem 01.09.2023 neue finanzielle Unterstützung.

  • Anschubfinanzierung: ein Netz, das sich in der Gründungsphase befindet und die Anerkennung als Praxisnetz anstrebt, aber noch nicht alle Vorgaben erfüllt, erhält eine Anschubfinanzierung i.H.v. 25.000€.
    Voraussetzungen:
    • Benennung eines bevollmächtigten Ansprechpartners, der das Netz (gegenüber der KV Nordrhein) vertritt
    • Gesellschaftsvertrag bzw. Satzung des Praxisnetzes
  • Stufenfinanzierung: sobald ein Netz alle Vorgaben erfüllt und sich in einer Stufe anerkennen lässt, erhält es
    • 100.000€ für die Anerkennung in der Basisstufe
    •  50.000€ für die Anerkennung in Stufe 1
    • 50.000€ für die Anerkennung in Stufe 2
  • Projektförderung: anerkannte Netze haben die Möglichkeit, ihre Ideen in Form von Modell- und Versorgungsprojekten umzusetzen und finanzielle Unterstützung von bis zu 100.000 € dafür zu erhalten.

Einzelheiten der finanziellen Förderung werden in der Richtlinie der KV Nordrhein zur Förderung von Praxisnetzen und der dazugehörigen Durchführungsrichtlinie geregelt.

Das Bild zeigt die Förderungen für die Gründung eines Praxisnetzes. Anschubfinanzierung von 25.000 Euro im ersten Jahr und bis zu 100.000 Euro im zweiten Jahr.
© KV Nordrhein

 

Jetzt mitmachen beim Ideenwettbewerb!

Die KV Nordrhein fördert Projektideen von Praxisnetzen, die das Versorgungsziel erfüllen, einen besonderen Beitrag zu einer effizienteren oder effektiveren Gesundheitsversorgung zu leisten. Anerkannte Praxisnetze können sich bis zum 10. Juni 2024 auf Fördergelder bewerben. Alle Informationen dazu finden Sie hier:

 

Anerkannte Praxisnetze in Nordrhein

 

Praxisnetz

Anerkennung seit

Stufe

Website

Gesundheitsnetz Köln-Süd e.V. 01.04.2016 Stufe 1 Gesundheitsnetz Köln-Süd (GKS) e.V. - Ihr vernetztes medizinisches Team (gks-gesundheitsnetz.de)
Ärzte in Wuppertal e.V 01.06.2016 Stufe 1 Homepage (xn--rzte-in-wuppertal-pqb.de)
Ärztenetz Niederrhein e.V. 01.09.2016 Stufe 1 Ärztenetz Niederrhein – Ärztenetz Niederrhein (aerztenetz-niederrhein.de)
Ärztenetz Essen Nord-West e.V. 01.12.2016 Basisstufe Ärztenetz Essen Nord-West e.V. (aerztenetz-essen-nordwest.de)
Quali-Net O. (Qualitätsnetz Oberhausener Ärzte e.V.) 01.03.2017 Stufe 1 Quali-Net O. - Home (qualineto.de)
Regionales Gesundheitsnetz Leverkusen eG 01.06.2019 Stufe 1 Regionales Gesundheitsnetz Leverkusen (gesundheitsnetz-leverkusen.de)

 

Sie haben Fragen oder möchten ein Praxisnetz werden? So erreichen Sie uns:

Telefon: +49 211 5970 8952

Fax: +49 211 5970 9952

E-Mail: praxisnetze@kvno.de