Missbrauch/Diebstahl/Einbruch

Verhalten bei Diebstahl, Missbrauch von Arzneimitteln, Verlust, Fälschung von Rezepten und Vertragsarztstempel

Was tun, wenn Rezepte oder Vertragsarztstempel gestohlen werden? Diese Frage stellt sich Praxen in Nordrhein leider hin und wieder. Auch der Missbrauch von Rezepten ist zu beobachten. Damit Praxen sich in solchen Fällen richtig verhalten können, haben wir die wichtigsten Punkte und Empfehlungen in einem Merkblatt zusammengestellt.

Ergänzung/Hinweis:
Hiervon ausgenommen ist der Verlust/Diebstahl von Arztausweisen (eArztausweisen; eHBA). Bitte wenden Sie sich in diesen Fällen an die Ärztekammer Nordrhein. Hier wird Ihnen ein Serviceteam gern weiterhelfen.

Die Meldung solcher Vorfälle an die KV Nordrhein erfolgt über über unser Online-Formular: