IGeL

Nicht alle von Patienten erwünschten und ärztlich empfehlenswerten Leistungen dürfen von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlt werden. Dennoch sind viele medizinisch sinnvoll oder zumindest vertretbar. Dazu zählen etwa die reisemedizinische Beratung, Raucherentwöhnung oder die Entfernung von Tätowierungen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) hat diesen Leistungen die Bezeichnung individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) gegeben.

Ob ein Patient seinen Arzt um eine dieser Leistungen bittet, muss er selbst entscheiden. Nimmt er sie in Anspruch, dann hat er sie allerdings aus eigener Tasche zu bezahlen, denn zwischen ihm und dem Arzt entsteht ein privates Behandlungsverhältnis. Dabei darf der Mediziner die Kosten jedoch nicht willkürlich festsetzen, sondern die Vergütung regelt sich nach der amtlichen Gebührenordnung für Ärzte (GOÄ). Sollte es für eine der in der beispielhaften IGeL-Liste aufgeführten Leistungen keine GOÄ-Ziffer geben, orientiert sich der Arzt bei der Abrechnung an anderen Gebührenordnungs-Ziffern, die vergleichbare Leistungen festlegen. So würde eine reisemedizinische Beratung etwa vor einem Flug nach Südostasien laut Berechnungen der KBV 10 bis 20 Euro kosten.

Mögliche individuelle Gesundheitsleistungen

(diese Auflistung ist nur beispielhaft)

Früherkennungsuntersuchungen, z. B.

  • zusätzliche jährliche Gesundheitsuntersuchung ("Intervall-Check")
  • Ultraschall-Check-up von Organen ("Sono-Check")
  • Untersuchung zur Früherkennung von Hautkrebs
  • Bestimmung des Prostata-spezifischen Antigens (PSA) und gegebenenfalls transrektaler Ultraschall

Freizeit, Urlaub, Sport, z. B.

  • Reisemedizinische Beratung einschließlich Impfberatungen und Impfungen
  • Sportmedizinische Beratungen und Untersuchungen
  • ärztliche Berufseingangsuntersuchungen

Medizinisch-kosmetische Leistungen, z. B.

  • ästhetische Operationen (z. B. Facelifting, Lidkorrektur, Fettabsaugung)
  • Entfernung von Tätowierungen

Ärztliche Serviceleistungen, z. B.

  • ärztliche Untersuchungen und Bescheinigungen außerhalb der kassenärztlichen Pflichten auf Wunsch des Patienten (z. B. Bescheinigung für den Besuch des Kindergartens, der Schule oder Sportverein oder bei Reiserücktritt)
  • ärztliche Begutachtung zur Beurteilung der Wehrtauglichkeit auf Wunsch des Patienten

Labordiagnostische Wunschleistungen, z. B.

  • Blutgruppenbestimmung auf Wunsch
  • Zusatzdiagnostik in der Schwangerschaft auf Wunsch der Schwangeren (z. B. AFP, Toxoplasmose, Triple-Test)

Psychotherapeutische Wunschleistungen, z. B.

  • Stressbewältigungstherapie
  • Paartherapie