Patienteninformation Arznei- und Heilmittel
Liebe Patientin, lieber Patient,
in Deutschland werden Sie ausgezeichnet medizinisch behandelt. Die Versorgung
durch viele gut ausgebildete Menschen, die auf moderne Geräte und Verfahren
zurückgreifen, kostet natürlich Geld. Und da die Möglichkeiten
der Medizin immer größer werden, sodass Ärztinnen und Ärzte
immer mehr Leiden immer besser behandeln können, steigen die Kosten.
 | Gesetz zwingt zu Einsparungen |
Wichtig ist herauszufinden, wo gespart werden kann, ohne dass die Qualität
Ihrer medizinischen Versorgung darunter leidet. Das ist besonders im Bereich
der Arzneimittel möglich. Die Bundesregierung macht deswegen Gesetze,
die zu Einsparungen führen sollen.
Mit dem am 1. Mai 2006 in Kraft getretenen Arzneimittelversorgungs-Wirtschaftlichkeitsgesetz
hat es einige Änderungen bei der Versorgung mit Arzneimitteln
geben.
Damit Sie in der anhaltenden Diskussion nicht den Überblick verlieren,
haben wir für Sie einige grundlegende Informationen zur Arznei- und Heilmittelversorgung
zusammengestellt.
Die neuen Regelungen sind im Detail sehr kompliziert. Mit diesen Ausführungen
wollen wir Ihnen die wichtigsten Bestimmungen kurz erklären. Denn einige
davon werden Sie vielleicht persönlich
betreffen: Sie erhalten dann womöglich statt des Medikaments, das Sie
bislang bekommen haben, ein preiswerteres Präparat. Dies ist keinesfalls
schlechter als das bisherige.
Mit den vielen kleinen Einsparungen, die wir erzielen können, sorgen
wir dafür, dass unser Gesundheitssystem bezahlbar bleibt. Damit Ihre Beiträge
zur Krankenversicherung stabil bleiben und Sie trotzdem am medizinischen Fortschritt
teilhaben können.
Sie profitieren vom Sparen direkt: besonders bei den Zuzahlungen für
Medikamente. Denn wenn Ihre Ärztin oder Ihr Arzt ein gutes preiswertes
Mittel auswählt, dann bleibt auch Ihre Zuzahlung gering oder fällt
ganz weg. So können Sie im Laufe eines Jahres eine Menge Geld sparen.
Vertrauen Sie Ihrer Ärztin und Ihrem Arzt. Sie wissen, welches Arzneimittel
Ihnen am besten hilft.
 | Generika: Preisbewusstsein tut gut |
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin verordnet so oft wie möglich ein so genanntes
Generikum. Das hat auch für Sie Vorteile: Sie sparen bei der Zuzahlung.
Die liegt in der Regel bei zehn Prozent des Arzneimittelpreises; mindestens
fünf Euro, höchstens aber zehn Euro.
Generikum: Was ist das eigentlich?
Pharmazeutische Unternehmen lassen sich neu entwickelte Arzneimittel patentieren.
Läuft dieser Patentschutz ab, dürfen andere Hersteller als Zweitanmelder
das Medikament auch herstellen. Dieses nennt man dann Generikum, und es ist
zumeist preiswerter als das Originalpräparat.
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Zur Homepage der GKV |
Seit dem 1. Juli 2006 entfällt die Zuzahlung bei besonders preisgünstigen
Arzneimitteln. Welche das sind, können Sie im Internet auf der Homepage
der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abrufen. Die Liste wird alle 14
Tage aktualisiert.
Besonders nach einer Behandlung im Krankenhaus müssen Sie damit rechnen,
dass der niedergelassene Arzt ein Generikum verordnet. Und da jedes Generikum
in vielen Tests bewiesen hat, dass es genauso wirksam ist wie das Originalpräparat,
fahren Sie damit genauso gut.
 | Preise begrenzt: Festbeträge |
Es gibt eine Vielzahl von Arzneimitteln in vergleichbarer Qualität, Wirkung
und Zusammensetzung. Diese werden häufig zu sehr unterschiedlichen Preisen
auf den Markt gebracht. Deshalb haben die Krankenkassen per Gesetz den Auftrag
bekommen, für viele Medikamente Höchstgrenzen festzulegen, bis zu
denen sie die Kosten übernehmen. Das sind die so genannten Festbeträge.
Wenn ein Hersteller einen höheren Preis verlangt, müssen Sie die
Differenz aus eigener Tasche bezahlen.
Beispiel: Der Festbetrag liegt bei 30 Euro, das Mittel kostet aber 40 Euro.
Dann müssen Sie zehn Euro selbst zahlen. Dazu kommt dann noch die übliche
Zuzahlung, in diesem Fall fünf Euro. Nach diesem Beispiel müssen
Sie in der Apotheke 15 Euro bezahlen.
Für die meisten Behandlungen gibt es Arzneimittel zum Festbetragspreis.
Ihr Arzt oder Ihre Ärztin informieren Sie über mögliche Alternativen,
damit Ihnen unnötige Mehrausgaben erspart bleiben.
 | Von der Zuzahlung befreit |
Für folgende Wirkstoffe können zuzahlungsbefreite Arzneimittel bereitgestellt
werden. Die Liste wird kontinuierlich erweitert. Ihr Arzt weiß, welche
Medikamente Sie ohne Zuzahlung erhalten können.
| Allopurinol + Benzbromaron |
Amantadin |
| Amiodaron |
Amisulprid |
| Amoxicillin |
Ampicillin |
| Atenolol + Chlortalidon |
Azathioprin |
| Bemetizid + Triamteren |
Bisoprolol + Hydrochlorothiazid |
| Buflomedil-HCL |
Buspiron |
| Carbamazepin |
Choringonadotropin |
| Ciclosporin |
Clodronsäure |
| Co-Trimoxazol |
Cyproteron-Acetat |
| Dexamethason |
Diazepam |
| Dihydroergotoxin |
Disopyramid |
| Domperidon |
Doxorubicin |
| Erythromycin |
Estramustin |
| Ethambutol |
Flecainid |
| Flutamid |
Folinsäure |
| Furosemid |
Furosemid + Spironolacton |
| Gabapentin |
Gentamicin |
| Griseofulvin |
Indapamid |
| Isotretinoin |
Kaliumcanrenoat |
| Levodopa + Benserazid |
Levodopa + Carbidopa |
| Mebeverin |
Medroxyprogesteron |
| Methotrexat |
Methyldopa |
| Metronidazol |
Moclobemid |
| Morphin |
Moxonidin |
| Nicergolin |
Nifedipin + Mefrusid |
| Nimodipin |
Oxybutynin |
| Pentaerythrityltetranitrat |
Phenoxymethylpenicillin |
| Piracetam |
Pirenzepin |
| Prazosin |
Prednison |
| Primidon |
Propranolol |
| Pyrazinamid |
Rifampicin |
| Selegilin |
Spironolacton |
| Sulfasalazin |
Ticlopidin |
| Tilidin mit Zusatz Naloxon |
Tramadol |
| Trospiumchlorid |
Ursodeoxycholsäure |
| Valproinsäure |
Verapamil |
| Vincamin |
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 | Neu ist nicht immer besser |
Neue Arzneimittel sind nützlich, wenn sie dem therapeutischen Fortschritt
dienen. Einige Pharmahersteller verändern aber manchmal die chemische
Zusammensetzung eines Medikaments nur geringfügig, damit ein neuer Patentschutz
entsteht. Solche Mittel werden als Me-too-Medikamente oder Analog-Präparate
bezeichnet. Sie haben gegenüber den bisherigen Arzneimitteln in der Regel
keinen oder nur einen sehr geringfügigen zusätzlichen Nutzen, sind
aber häufig viel teurer.
Die Krankheiten, für die sie zugelassen werden, lassen sich meist genauso
gut mit bewährten Präparaten behandeln. Die teuren Me-too-Präparate
können den bewährten Medikamenten sogar auf Dauer unterlegen sein.
Denn bestimmte Nebenwirkungen werden nicht selten erst im Laufe der Zeit deutlich.
Mit bewährten Arzneimitteln kann also viel Geld gespart werden, ohne
dass die Qualität der Behandlung darunter leidet. Anerkannte Wissenschaftler
untersuchen regelmäßig, welche neuen Arzneimittel zu den Me-too-Präparaten
gehören und welche nicht. Auf deren Erkenntnisse stützen wir uns.
 | Wirtschaftlichkeit bei Arznei- und Heilmitteln |
Ihre Ärztin und Ihr Arzt müssen viele gesetzliche Vorgaben erfüllen.
Dazu gehört auch, möglichst preiswert zu verordnen. Das gilt
für Arzneimittel genauso wie für Heilmittel, also zum Beispiel
Krankengymnastik, Massagen, Ergotherapie oder Logopädie.
Um die Versorgung aller Patienten sichern zu können, sind die Arznei-
und Heilmittelausgaben begrenzt. Überschreitet Ihr Arzt diese Grenze,
muss er begründen, warum dies erforderlich war. Dies kann er vor allem
dann, wenn er in seiner Praxis Arzneimittel verordnet, die bei bestimmten
Erkrankungen unverzichtbar sind. Das sind zum Beispiel Arzneimittel zur
Behandlung von Krebserkrankungen, Multipler Sklerose und AIDS. Diese Verordnungen
fallen nicht ins Budget der Ärzte.
 | Budgets bedeuten Einschnitte |
Trotz allem: Budgets bedeuten Einschnitte. Das kann beispielsweise im
Bereich der Heilmittel bedeuten, dass Ihr Arzt Ihnen bei leichteren Störungen Übungen
oder Sport empfiehlt – und keine Krankengymnastik verordnen kann.
Und auch bei Arzneimitteln sind Einschränkungen die Folge von Budgets.
Wenn Sie ein Husten quält, rät Ihr Arzt Ihnen möglicherweise viel Tee zu trinken.
Sie sind als Patientin und Patient aufgerufen, Krankheiten zu vermeiden oder ihre
Folgen zu überwinden, durch
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eine gesundheitsbewusste Lebensführung (zum Beispiel durch Nikotinverzicht) |
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frühe Beteiligung an Vorsorgemaßnahmen und |
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aktive Mitwirkung |
Die Kasse zahlt nicht alles? Richtig. Seit der letzten Gesundheitsreform dürfen die Krankenkassen für Medikamente, die ohne ärztliches Rezept in der Apotheke gekauft werden können, die Kosten nicht mehr übernehmen.
Von dieser Regelung gibt es Ausnahmen:
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Kinder bis zum 12. Geburtstag erhalten nicht-verschreibungspflichtige
Medikamente weiter auf Rezept. |
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Das gilt auch für Jugendliche bis 18, die unter Entwicklungsstörungen
leiden. |
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Bei der Behandlung bestimmter schwerwiegender Krankheiten wurde genau
festgelegt, welche rezeptfreien Arzneimittel Ärzte und Ärztinnen
ihren erwachsenen Patienten noch verordnen dürfen. Die Liste, die
so genannte OTC-Übersicht, ist auf der Homepage des Gemeinsamen Bundesausschusses
(G-BA) im Internet abrufbar. |
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Mehr Infos beim G-BA |
Auch so genannte Lifestyle-Präparate gibt es nicht auf
Kassenrezept. Dazu gehören vor allem Potenzmittel, Medikamente zur
Gewichtsreduzierung, zur Raucherentwöhnung oder zur Verbesserung des
Haarwuchses. Weitere Informationen dazu finden Sie ebenfalls
im Internetangebot des G-BA.
 | Helfen Sie mit |
Bitte helfen Sie mit und leisten Sie Ihren Beitrag zu einer vernünftigen,
hochwertigen und wirtschaftlichen medizinischen Versorgung. Auf der Suche
nach der besten Behandlung ist das teuerste Produkt nicht immer das Beste.
Manchmal hilft auch die Veränderung der Lebensweise mehr als die
beste Medizin. Ihr Arzt oder Ihre Ärztin berät sie gerne über
die Möglichkeiten, die Sie haben und die für Sie sinnvoll und
zweckmäßig sind.
 | Für Ihre Fragen sind wir da |
Wenn Sie Fragen zur Verordnung von Arznei- oder Heilmitteln haben, wenden
Sie sich bitte vertrauensvoll an Ihre Krankenkasse oder die Kassenärztliche
Vereinigung Nordrhein.
Patienteninformationsdienst der
Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
Telefon: 08 00 6 22 44 88 (gebührenfrei)
Montag bis Donnerstag: 8 bis 17 Uhr
Freitag: 8 bis 13 Uhr
E-Mail
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