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Bundesgerichtshof: Kassenärzte sind keine Beauftragten der Krankenkassen

22.06.2012 Pressemitteilungen

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Der Große Senat für Strafsachen des Bundesgerichtshofs (BGH) hat klargestellt, dass niedergelassene Ärzte weder als "Amtsträger" noch als Beauftragte der gesetzlichen Krankenkassen agieren – eine Entscheidung, die den Status von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten als Freiberuflern stärkt. Der Verweis auf die Unabhängigkeit der Ärzteschaft diente zur Begründung eines am Freitag, 22. Juni, veröffentlichten Beschlusses, nach dem sich Kassenärzte, die für die Verordnung von Arzneimitteln Gegenleistungen von Pharmaunternehmen erhalten, nicht wegen Bestechlichkeit strafbar machen.

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