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Keine Aut-idem-Quote in Nordrhein

04.07.2012 Verordnungsinfos

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In Nordrhein gibt es keine Aut-idem-Quote, die zur Steuerung der Arzneimittelkosten zwischen der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) und den Krankenkassen vereinbart wurde. In einem aktuellen, bundesweiten Schreiben der DAK wird suggeriert, dass es hier eine Quote gebe, die möglichst nicht überschritten werden sollte. Das Schreiben hat insofern keine Bedeutung für die angesprochenen Praxen.

Die KV Nordrhein empfiehlt, den Austausch von Arzneimitteln zuzulassen (kein Aut-idem-Kreuz gesetzt). In medizinisch begründeten Fällen, beispielsweise bei Arzneimitteln mit geringer therapeutischer Breite, kann eine Verordnung mit dem Kreuz sinnvoll sein, um den unkontrollierten Austausch in der Apotheke zu verhindern.

Eine elektronische Auswertung der Aut-idem-Kreuze auf den Verordnungsblättern führt meist zu falschen Quoten, da beispielsweise handschriftliche Ergänzungen, die über das Aut-idem-Feld geschrieben wurden, als „Kreuz“ gelesen werden.

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