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Online-Abrechnung pünktlich abgeben

03.09.2010 KVNO aktuell

Auch für die Online-Echtabrechnung gibt es Fristen. Und zwar vom 27. Tag des dritten Quartalsmonats bis zum zwölften Tag des ersten Monats im Folgequartal. Das heißt zum Beispiel für das dritte Quartal 2010: Übermitteln Sie Ihre Online-Echtabrechnung zwischen dem 27. September und dem 12. Oktober 2010 an die KV Nordrhein. Testabrechnungen können Sie jederzeit an die KV senden. Außerhalb der Fristen übermittelte Online-Echtabrechnungen kann die KV Nordrhein eigentlich nicht zur Honorarabrechnung heranziehen.

Soll im Ausnahmefall eine außerhalb der Fristen übermittelte Online-Abrechnung dennoch für die Honorarabrechnung berücksichtigt werden, muss sich die Praxis mit ihrer Bezirksstelle in Verbindung setzen. Hierzu erhält die Praxis eine elektronische Rückmeldung; dort sind Ansprechpartner der Bezirksstelle mit Telefonnummer aufgeführt.