Gesundheitspolitik in Nordrhein-Westfalen: „Systemfehler in der Honorarverteilung muss behoben werden“
03.09.2010 KVNO aktuellFür Sie interessant ...
Barbara Steffens (Bündnis 90/Die Grünen) ist seit Juli die Gesundheitsministerin des Landes Nordrhein-Westfalen (NRW). Über zentrale Herausforderungen und ihre Ziele sprach sie mit KVNO aktuell.
Sie haben die Gesundheitspolitik in NRW in den letzten zehn Jahren sowohl in der Regierung als auch in der Opposition engagiert mitgestaltet. Was sind für Sie als verantwortliche Ministerin die zentralen Herausforderungen?
Seit Juli ist Barbara Steffens (Bündnis 90 / Die Grünen) die neue Ministerin für Gesundheit, Emanzipation, Pflege und Alter des Landes Nordrhein-Westfalen. Die 48-jährige Mutter von zwei Kindern hat eine Ausbildung zur biologisch-technischen Assistentin absolviert. Seit 2000 gehört Steffens dem Landtag NRW an, ab 2005 als gesundheitspolitische Sprecherin ihrer Fraktion.
Steffens: Eine hochwertige Gesundheitsversorgung muss vom Menschen her gedacht werden. Das ist mein zentrales Ziel. Dafür ist ein Umdenken erforderlich. Angesichts der demographischen Veränderungen, der Zunahme chronischer und psychischer Erkrankungen, der Fortschritte in der Medizin und den veränderten ökonomischen Rahmenbedingungen muss sich unser Gesundheitssystem ohnehin weiterentwickeln. Dabei muss sichergestellt sein, dass auch in Zukunft alle Menschen unabhängig von Einkommen, Alter, sozialer Herkunft und gesundheitlichem Risiko die notwendige medizinische Versorgung qualitativ hochwertig und wohnortnah erhalten. Ich werde meinen Beitrag dazu leisten, dass das Gesundheitswesen innovationsfreundlich, leistungsgerecht und demographiefest gestaltet wird.
Wo sehen Sie den größten Handlungsbedarf angesichts unserer älter werdenden Bevölkerung und der Notwendigkeit ihrer wohnortnahen und flächendeckenden Versorgung?
Steffens: In der Versorgung älterer Menschen wird das Management komplexer chronischer Erkrankungen und der Multimorbidität an Bedeutung gewinnen. Bei älteren Menschen wird die Aufrechterhaltung bzw. Wiedergewinnung der Selbstständigkeit von besonderer Bedeutung sein. Ich denke an die Vermeidung stationärer Aufenthalte durch Optimierung der Behandlungsprozesse im ambulanten Bereich. Oder die Fehlbelegung durch ältere, multimorbide Patienten in Fachabteilungen, die sich mit den Besonderheiten dieser Patientengruppe nicht in dem notwendigen Maße auseinandersetzen können. Hier ist geriatrische Fachkompetenz gefragt. Oder die ganz praktische Frage: Wie gehen wir mit Demenzerkrankten um, die akutmedizinisch in einem Krankenhaus behandelt werden müssen? Hier sind Kostenträger wie Leistungserbringer gefordert, adäquate Versorgungskonzepte zu entwickeln.
Wie beurteilen Sie die Gestaltungskraft der KVen in der Zukunft?
Steffens: Ich stehe zur Selbstverwaltung. Wer die abschaffen will, muss zeigen, wie ihre Aufgaben durch Staat oder Markt einfacher, intelligenter und kostengünstiger wahrgenommen werden können. Diese Alternativen sehe ich nicht. Die Versuche, tradierte Selbstverwaltungsorgane wie KVen aus Bereichen herauszuhalten, haben meiner Wahrnehmung nach nicht zwangsläufig zu Verbesserungen geführt. Den Konflikt sollten wir nicht so austragen. Doppelstrukturen aufzubauen, entspricht keinem effizienten Mitteleinsatz. Meine Haltung aber ist kein Freibrief für die KVen. Sie müssen sich den gewandelten Bedingungen anpassen, meiner Meinung nach schneller als bislang und auch in einem intensiveren Dialog mit ihren Mitgliedern als bislang. Lösungen für die anstehenden Probleme sind konsensual zu suchen.
Selektivverträge als Instrumente des Wettbewerbs im Gesundheitswesen führen in der Konsequenz zu einer Fragmentierung der Versorgung je nach Region und Kassenzugehörigkeit. Wie bewerten Sie diese neuen Formen sozialer Ungleichheit?
Steffens: Mit Ihrer Frage implizieren Sie, dass Selektivverträge zwangsläufig zu sozialer Ungleichheit führen müssen. Das muss nicht so sein, kann aber eine Folge sein. Ob dies eintritt, hängt von den Rahmenbedingungen für Selektivverträge ab. Heute besteht zugegebenermaßen die Gefahr. Selektivverträge könnten – mit den richtigen Rahmenbedingungen – aber durchaus ein Instrument zur Weiterentwicklung der Versorgung sein. Hier gilt es genau hinzusehen, welche Regelungen auf Bundesebene in das Sozialgesetzbuch V gebracht werden. Für mich ist entscheidend, dass die Menschen flächendeckend Zugang zu der notwendigen medizinischen Versorgung haben.
Sie haben sich zu Beginn Ihrer Amtszeit für eine gerechtere Honorierung unserer niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte im Vergleich zum Bundesdurchschnitt eingesetzt. Was werden Sie tun, um diese Benachteiligung zu korrigieren?
Steffens: Ich kann den ärztlichen Unmut gut nachvollziehen. Sie brauchen ein Existenz sicherndes Auskommen und Planungssicherheit, um ihre Praxen zur eigenen Zufriedenheit, der ihrer Patientinnen und Patienten und der ihrer Mitarbeiterinnen führen zu können. Der Systemfehler in der Honorarverteilung muss behoben werden. Hier sollten wir gemeinsam politisch Druck machen. Ein erster Schritt ist unsere gemeinsame Einladung an die Bundeskanzlerin, sich vor Ort zu informieren. Ich glaube aber, dass das nicht ausreichen wird, und setze auf konsensuale Prozesse der Beteiligten in NRW, um gemeinsam in Berlin zu zeigen: So geht das nicht!
Die Notwendigkeit einer stärkeren Vernetzung an den Schnittstellen zwischen ambulant und stationär ist unbestritten, streitig hingegen sind die Lösungswege. Stellt die Umsetzung des § 116b SGB V aus Ihrer Sicht eine Chance oder eher eine Hürde zur Verbesserung der Kooperation dar?
Steffens:Ich sehe in der ambulanten Behandlung im Krankenhaus einen guten Ansatz, dem Wunsch vieler Patienten zu entsprechen, gerade bei schweren Erkrankungen nicht den behandelnden Arzt wechseln zu müssen. In der Behandlung von Krebserkrankungen sind relativ viele niedergelassene Ärzte tätig. Diese sehen vermehrt ihre Existenzgrundlage gefährdet, und das Argument ist nicht zu widerlegen, dass ungleiche Bedingungen herrschen.
Während für die niedergelassenen Ärzte Niederlassungsbeschränkungen bestehen und für Anzahl und Abrechnung ihrer Leistungen ein Budgetdeckel gilt, sind diese Hindernisse für die Krankenhäuser nicht gegeben. Krankenhäuser haben vielfach Kooperationen mit niedergelassenen Ärzten organisiert. Dies hat dazu geführt, dass die Umsetzung des § 116b SGB V in NRW bisher ohne größere Probleme und Konflikte möglich war. Dieser Weg im Konsens der Akteure ist mir für die Zukunft wichtig.
Die KV Nordrhein hat in der Vergangenheit eine aktive und gestaltende Rolle in der Landesgesundheitskonferenz (LGK) eingenommen. Hat die LGK – und somit die Kooperation aller zentralen Akteure in NRW – eine Zukunft in einem zunehmend wettbewerblich organisierten Gesundheitssystem?
Steffens: Gerade in einem wettbewerblichen Gesundheitssystem kann die Landesgesundheitskonferenz die Klammer bilden, um sich über gesundheitspolitisch notwendige Veränderungen gemeinsam zu verständigen. Der Erhalt und die Verbesserung der seelischen Gesundheit von Kindern und Jugendlichen in NRW ist beispielsweise so ein Querschnittsthema, bei dem alle Verantwortlichen im Gesundheitswesen aufgrund der Vielschichtigkeit des Problems ein gemeinsames Vorgehen fordern.
Die Gesundheitsministerkonferenz fordert eine stärkere Beteiligung der Länder unter anderem in Fragen der Bedarfsplanung und der Ausgestaltung der ambulanten Versorgung. Wo setzen Sie hier Schwerpunkte Ihrer Politik?
Steffens: Wir arbeiten an der Aktion aller Länder aktiv mit. Es kann nicht sein, dass wir als Land die grundgesetzliche Verantwortung der Daseinsfürsorge haben, uns aber die Instrumente fehlen, dieser Verantwortung gerecht zu werden. Hier müssen wir für zügige Veränderungen streiten. Parallel zu diesem bundespolitischen Prozess werde ich mich in NRW dort, wo es um Versorgung geht, aktiv einmischen. Versorgungsengpässe – sei es auf dem Land oder in kritischen Stadtteilen – werden wir nicht hinnehmen. Hier sind auch die KVen mit kreativen Lösungen gefordert.

