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Klage wegen Honorarreform 2009

31.08.2010 Honorar, Pressemitteilungen

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Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
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Düsseldorf, 31. August 2010 – Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein hat beim Sozialgericht Berlin Klage gegen die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen eingereicht. Beide Organisationen sind Träger des Bewertungsausschusses.

„Das gegenwärtige Honorarsystem der niedergelassenen Ärzte ist ungerecht und muss ersetzt werden“, begründet KV-Nordrhein-Vorstand Dr. med. Peter Potthoff die jetzt eingereichte Klage. Mit der Festsetzung der Honorarsystematik durch den Erweiterten Bewertungsausschuss auf Bundesebene wurde die KV Nordrhein gegenüber anderen Kassenärztlichen Vereinigungen im Bundesgebiet benachteiligt.

„Die 2009 auf den Weg gebrachten Vergütungsstrukturen und ihre Auswirkungen waren und sind nicht in Ordnung. Im Gegenteil. Die Reform der Honorarreform zum 1. Juli 2010 hat erneut zu starken Verwerfungen innerhalb einzelner Fachgruppen in Nordrhein geführt“, sagt Bernd Brautmeier, Vorstand der KV Nordrhein. Das, was eigentlich mit der Honorarreform erreicht werden sollte, hat mit den Ergebnissen wenig zu tun.

Ziel der Klage ist es, die Festsetzung zur Einführung des neuen Vergütungssystems für die nordrheinischen Vertragsärzte aufzuheben. Dieses Ziel kann aber nur ein erster Schritt sein, um die diskriminierende Honorarsituation in Nordrhein zu beseitigen. Die vom Bewertungsausschuss für die einzelnen Kassenärztlichen Vereinigungen festgesetzte Honorarverteilungsquote muss korrigiert werden, fordert der Vorstand.

Mit der Klage macht die KV Nordrhein geltend, dass der Erweiterte Bewertungsausschuss mit seiner Festsetzung seinen Gestaltungsspielraum überschritten hat. Insbesondere die Bevorzugung einiger KVen und die damit einhergehenden extremen regionalen Unterschiede bei den Honorarzuwächsen werden kritisiert.

Der Vorstand der KV Nordrhein beanstandet den intransparenten Rechenweg, der zu diesen Honorarergebnissen geführt hat. „Wir fürchten, dass da auch ein Stückchen Willkür dabei war“, so Brautmeier.

Auch wenn die KV Nordrhein weiter auf eine gute Zusammenarbeit mit der KBV und den anderen KVen setze, wie der Vorstand betont, „haben wir für eine gerechte Vergütung unserer Ärzte keinen anderen Weg als den der Klage gesehen“, so Potthoff. Für den Vorstand der KV Nordrhein sei nicht einzusehen, warum es eine unterschiedliche Leistungsvergütung in Deutschland gegeben soll.