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KV Nordrhein korrigiert Folgen der Honorarreform: Die Möglichkeiten der Konvergenz ausgeschöpft

03.09.2010 Honorar, KVNO aktuell

Die Honorarreform zum 1. Juli 2010 drohte im Rheinland bei vielen Fachgruppen zu inakzeptablen Verwerfungen zu führen. Daher hat der Vorstand der KV Nordrhein Korrekturen eingeleitet, die das dritte und vierte Quartal 2010 betreffen. Außerdem geht die KV Nordrhein rechtlich gegen den Bewertungsausschuss vor.

Ziel dieser Maßnahmen ist, starke Verwerfungen durch die neuerliche Änderung der Honorarverteilung auszugleichen. Durch die Korrekturen sollen die Honorarmengen für die einzelnen Fachgruppen ähnlich ausfallen wie im Jahr 2008.

Die aktuelle Lage

Durch die Vorgaben des Bewertungsausschusses für die jüngste Reform drohten im dritten Quartal 2010 in Nordrhein gravierende Umverteilungen zwischen den Facharztgruppen und innerhalb der Gruppen. Wenn der Beschluss des Bewertungsausschusses wirksam würde, wäre die Honorarreform 2009 ins Gegenteil verkehrt worden, so das Fazit des Nordrhein-Vorstands. Dann stünde etlichen Fachgruppen weniger Honorar zur Verfügung als in 2008, dem Jahr vor der Honorarreform.

Der Vergleich einer Simulationsrechnung für das dritte Quartal 2010 mit dem dritten Quartal 2008 zeigt, dass die Änderungen zum 1. Juli zum Teil drastische Reduzierungen einzelner Fachgruppentöpfe bewirkt hätten: minus 24,4 % bei den Anästhesisten, minus 19,1 % bei den Augenärzten, minus 23,9 % bei den Gynäkologen, minus 14,5 % bei den HNO-Ärzten, minus 12,7 % bei den Nuklearmedizinern, bei den Orthopäden minus 15,3 % und minus 21,7 % bei den Urologen. In der einzelnen Praxis hätte sich das in deutlich niedrigeren Regelleistungsvolumen (RLV) niedergeschlagen.

„Diese Auswirkungen haben uns kalt erwischt, denn sie stehen im krassen Gegensatz zu den Versprechungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung“, erläutert Bernd Brautmeier, Vorstand der KV Nordrhein. So habe die Kassenärztliche Bundesvereinigung versprochen, dass die RLV durch die neuerliche Reform stabilisiert würden. „Das Gegenteil war der Fall“, so Dr. Peter Potthoff, Vorstand der KV Nordrhein. Die Zeit zwischen dem Beschluss des Bewertungsausschusses und der Inkraftsetzung sei so knapp gewesen, dass keine Zeit für Simulationsrechnungen zur Abschätzung der Folgen bestanden habe.

Anstatt die RLV zu stützen, stürzten sie ab. Und gerade die breit aufgestellten Versorgerpraxen waren durch niedrige RLV in ihrer Arbeitsfähigkeit bedroht. Ein gutes Beispiel sind die Chirurgen. Ihr RLV ging von 26,02 Euro im Quartal II/2010 auf 19,84 Euro in III/2010 zurück. Vergleichbar betroffen waren HNO-Ärzte, Urologen, Augenärzte und Gynäkologen, um nur einige weitere Beispiele zu nennen. „Der Bewertungsausschuss wusste offenkundig nicht, was er tat“, kommentiert Brautmeier.

Was geschieht im dritten Quartal?

Da die Bescheide für das dritte Quartal rechtskräftig sind, können sie nicht im Nachhinein aufgehoben werden. Dieser radikale Weg der Korrektur konnte vom Vorstand daher nicht beschritten werden. Denn wie immer, es gibt durchaus auch Gewinner dieser Reform. Deshalb wählt die KV Nordrhein einen anderen Weg.

Wie schon erwähnt, ist eine Ursache für die aktuelle Misere, dass Fachgruppentöpfe durch die Berechnungsvorgaben des Bewertungsausschusses so reduziert wurden, dass sie den Finanzbedarf einzelner Gruppen nicht oder kaum mehr deckten.

Der KV-Vorstand hat beschlossen, die betroffenen Fachgruppentöpfe im dritten Quartal im Rahmen der Konvergenz zu ändern. Maßstab ist dabei das Jahr 2008. Das Vorjahresquartal 2009 eignet sich nicht als Bezugsgröße, da es in diesem Quartal zu deutlichen Überzahlungen gekommen ist.

Diese Stützungsmaßnahme führt zu einer spürbaren Erhöhung der RLV. Bei den Chirurgen beispielsweise ergibt sich ein neues RLV von 22,45 Euro statt 19,84 Euro, bei den Urologen steigt es von 13,59 Euro auf 17,59 Euro.

Zusätzlich zu den Maßnahmen für die Fachgruppen hat die einzelne Praxis noch zwei Möglichkeiten: eine Verlustbegrenzung auf 15 Prozent bezogen auf das Vergleichsquartal 2008 und/oder einen Fallwertzuschlag wegen Praxisbesonderheiten zu beantragen. Die Krankenkassen als Vertragspartner des Honorarverteilungsvertrages sind mit diesen Maßnahmen einverstanden.

Das passiert im vierten Quartal

Um für das vierte Quartal ein solches Desaster von vornherein zu vermeiden, passt die KV Nordrhein die Berechnungssystematik der RLV und qualifikationsgebundenen Zusatzvolumen (QZV) an die regionalen Versorgungserfordernisse an. Der Vorstand hat mit den Berufsverbänden beraten und berechnet, wie in den einzelnen Fachgruppen die Zuordnung von RLV und QZV erfolgen sollte, um Verluste zu vermeiden.

Daraus ergeben sich unter anderem folgende Änderungen:

  • Gynäkologen: Die Zuordnung der sogenannten „sonstigen Hilfen“, das ist der Bereich der Empfängnisregelung, zum RLV hat zu einem Verlust von 16 Prozent geführt. Stattdessen wird ein gesonderter Topf mit floatendem Punktwert eingerichtet.
  • Hämatologen / Onkologen: Die praxisklinische Beobachtung/Betreuung wird wieder aus dem RLV herausgelöst und aus einem gesonderten Topf im Arztgruppentopf bezahlt.
  • Dringende Besuche: Von dieser Regel sind alle Fachgruppen, die Besuche machen, betroffen. Auch die dringenden Besuche wurden von den ehemals freien Leistungen in das RLV gepackt. Das hat dazu geführt, dass die Fallwerte oft nicht einmal reichten, um die Vergütung der Besuche nach EBM zu gewährleisten. Auch sie werden wieder aus dem RLV herausgelöst und in einen eigenen Topf überführt.

„Diese Beispiele zeigen, dass der Vorstand konsequent sein Recht auf Konvergenz ausübt“, so Potthoff. Die Ziele, die der Vorstand mit diesen Maßnahmen verfolgt, sind erstens Planungssicherheit zu schaffen und zweitens massive Verluste zu vermeiden. Auch den Maßnahmen für das vierte Quartal haben die nordrheinischen Krankenkassen zugestimmt.

KV Nordrhein klagt gegen KBV und Kassen

Die Bundesebene habe zu viel Macht und zu wenig Kompetenz bei der Honorarverteilung, so der Vorstand der KV Nordrhein. Deshalb müsse die Kompetenz wieder auf die regionale Ebene zurück.

Konkret heißt das, dass der Bewertungsausschuss die zeitliche Begrenzung der Konvergenz, um die Nachjustierung der einzelnen KV zu gewährleisten, aufheben muss. Die KBV hat bereits zugesagt, das im Bewertungsausschuss durchzusetzen.

Doch das allein reicht Potthoff und Brautmeier nicht: „Wir verlangen eine grundsätzliche Revision der bundesweiten Honorarverteilung, denn das Rheinland wurde massiv benachteiligt.“

Genau deshalb hat die KV Nordrhein Klage gegen die KBV und den Spitzenverband Bund der Krankenkassen als Trägerorganisationen des Bewertungsausschusses beim Sozialgericht Berlin eingereicht. Das ist ein Novum in der Geschichte des Sozialrechts der Bundesrepublik. Potthoff: „Wir wollen uns nicht allein auf Versprechen über eine asymmetrische Verteilung verlassen, wir wollen das Recht unserer Kolleginnen und Kollegen erstreiten.“