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Zwölfter Round Table der KV Nordrhein mit Selbsthilfeorganisationen: Mit dem Sterben leben lernen

03.09.2010 KVNO aktuell

Die Kooperationsberatung für Selbsthilfegruppen und Ärzte (KOSA) organisierte den zwölften Round Table zum Thema „Was geht, wenn nichts mehr geht? – Begleitung schwerstkranker Patienten“. Dazu informierten und diskutierten am 3. Juli 2010 rund 140 Teilnehmer: Ärzte, Psychotherapeuten, Vertreter der Selbsthilfe und der Hospizbewegung.

Die KV Nordrhein ist mit ihren 33 palliativmedizinischen Netzwerken bundesweit Spitzenreiter in der Palliativversorgung und engagiert sich für eine stärkere Verzahnung mit der Hospizbewegung und der Trauerselbsthilfe.

Rund 90 Prozent der betroffenen Patienten können mit den Netzen der ambulanten Palliativmedizin gut versorgt werden. Etwa zehn Prozent aller Sterbenden benötigen jedoch eine spezialisierte ambulante Palliativversorgung.

Letzte Abstimmung vor der Arbeitsgruppensitzung: Gisela Köhler und Dr. Udo Kratel (Hospizbewegung Dormagen), Stephanie Theiß (KV Nordrhein) mit Guido Niebur (Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke)

Letzte Abstimmung vor der Arbeitsgruppensitzung: Gisela Köhler und Dr. Udo Kratel (Hospizbewegung Dormagen), Stephanie Theiß (KV Nordrhein) mit Guido Niebur (Deutsche Gesellschaft für Muskelkranke)

Eine besondere Herausforderung stellt die Sterbebegleitung bei Demenzkranken dar. Dr. Wilhelm Stuhlmann von der Alzheimer Gesellschaft NRW warb dafür, Menschen mit Demenz aus der „doppelten Tabuzone Demenz und Palliativmedizin“ herauszuholen.

„Das Sterben ist alltäglich – und uns dennoch fremd“, sagte Klaus Bleymehl, Psychologischer Psychotherapeut von der Aids-Hilfe. Diese Fremdheit werde sich verringern, „wenn wir das Sterben aus der Tabuzone herausholen“. Denn dann könne man sich sachlich die Frage stellen, ob man wirklich zu Hause sterben möchte.

Voraussetzungen für das Sterben zu Hause

Um zu Hause sterben zu können, müssen bestimmte Voraussetzungen gegeben sein. Gisela Schulz von der Alzheimer Gesellschaft NRW nannte wichtige Punkte, die Betroffene bedenken sollten: Was genau wünsche ich mir? Habe ich eine Vertrauensperson, die alles für mich in meinem Sinn organisiert? Kann ich selber entsprechende Vorkehrungen treffen? Welche Rahmenbedingungen sind für mich machbar und welche Konsequenzen muss ich für mich ziehen?

Rund 140 Teilnehmer kamen am 3. Juli ins Haus der Ärzteschaft, um sich mit dem Tabuthema Sterben auseinanderzusetzen

Rund 140 Teilnehmer kamen am 3. Juli ins Haus der Ärzteschaft, um sich mit dem Tabuthema Sterben auseinanderzusetzen

Wolfgang Leuchter, Hausarzt aus Schleiden, ist erklärter Anhänger einer fachübergreifenden Kooperation von Haupt- und Ehrenamtlern. Für ihn ermöglicht die palliativmedizinische Begleitung ein „dankbares Arbeiten“: „Es bringt mir etwas von dem, weshalb ich den Beruf Arzt gewählt habe.“ Er hat zum Beispiel die Erfahrung gemacht, dass er den Pflegepersonen Angst nehmen kann, wenn er sie konkret über den Ablauf des Sterbeprozesses informiert. Auch ambulante Hospizdienste und Gruppen der Trauerselbsthilfe könnten Schwerstkranken, ihren pflegenden Angehörigen und Freunden viele Unsicherheiten nehmen.

„Hospizliche Begleitung bedeutet in erster Linie, dem Sterbenden Zeit und Aufmerksamkeit zu schenken. Er darf seine wesentlichen Lebensfragen äußern, zum Beispiel zum Leben nach dem Tod oder zum Sinn des Lebens“, erläuterte Edith Düwel vom Ökumenischen Hospizdienst Köln-Dellbrück/Holweide. Oft falle es den Betroffenen leichter, mit Hospizbegleitern über die Angst vor dem Sterben oder die Sorge um die Zurückbleibenden zu sprechen, als mit ihren Ärzten, Angehörigen oder Freunden.

Umut Ezel von der Gesundheitsselbsthilfe NRW betrachtet Collagen, die Mitglieder von Selbsthilfegruppen anlässlich des Round Table geschaffen haben. Thema der Werke: "Wenn das Leben plötzlich anders wird: Krankheit, Tod, Trauer"

Umut Ezel von der Gesundheitsselbsthilfe NRW betrachtet Collagen, die Mitglieder von Selbsthilfegruppen anlässlich des Round Table geschaffen haben. Thema der Werke: „Wenn das Leben plötzlich anders wird: Krankheit, Tod, Trauer“

Für den Fall, dass man am Lebensende entscheidungsunfähig sei, sollte eine Patientenverfügung oder eine Vorsorgevollmacht vorliegen. Der schriftlich festgelegte Patientenwille ist für alle Behandler verbindlich. Dies wurde zuletzt im Urteil des Bundesgerichtshofes vom 25. Juni 2010 bekräftigt. Doch nicht jeder ist in der Lage, Erklärungen zu formulieren, die auf alle möglichen Situationen passen.

„Sind die medizinischen und pflegerischen Fragen um Leben, Sterben und Tod nicht viel zu kompliziert?“, fragte Dr. Eckard Korsch, Vorsitzender des Klinischen Ethikkomitees der Kliniken der Stadt Köln. Die mit der Vorsorgevollmacht ausgestatte Person könne helfen, dass im Patientensinne entschieden wird, weil sie die Wertvorstellungen, Wünsche und Ängste des Patienten kennt.

Stephanie Theiß (KV Nordrhein) im Gespräch mit Klaus Bleymehl (Aids-Hilfe Düsseldorf), daneben Inge Kunz von Omega - Mit dem Sterben Leben

Stephanie Theiß (KV Nordrhein) im Gespräch mit Klaus Bleymehl (Aids-Hilfe Düsseldorf), daneben Inge Kunz von Omega – Mit dem Sterben Leben

Patientenverfügungen: Segen oder Fluch?

„Ich rate, sich sachkundig zu machen und den Hausarzt einzubinden“, betonte Werner Schell vom Pro Pflege-Selbsthilfenetzwerk. „Die Patientenverfügung gilt zwar zeitlich unbegrenzt, aber man sollte sie etwa alle drei Jahre ergänzen um den Satz „Alle Aussagen sind noch aktuell, Datum, Unterschrift“, empfahl Schell.

Wenn sich Ärzte und Vertreter des Patienten zusammensetzen und über den Patientenwillen sprechen, treten oft Missverstände zutage, die dadurch ausgeräumt werden können. Bleibt es bei der Uneinigkeit, muss nach dem Gesetz die Genehmigung des Betreuungsgerichts eingeholt werden. Korsch verwies auf eine Empfehlung der Zentralen Ethikkommission bei der Bundesärztekammer, in konflikthaften Situationen „eine Ethikberatung in Anspruch zu nehmen“.

Inge Kunz von der Organisation „Omega – Mit dem Sterben leben“ plädierte für die gemeinsame Konzentration auf die Frage „Was brauchen Sterbende?“ Die Antwort könnte lauten: „Schmerzfrei sein und begleitet von zugewandten Menschen, die die Wünsche des Sterbenden kennen.“

Patientenverfügung richtig aufsetzen

Das Bundesministerium für Justiz hat die Broschüre „Patientenverfügung“ herausgegeben. Sie enthält Infos und Textbausteine für eine individuelle Patientenverfügung. Die Broschüre können Sie anfordern beim
Publikationsversand der Bundesregierung
Telefon 01805 77 80 90
Telefax 01805 77 80 94
oder im Internet

Muster für eine Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung finden Sie unter: