Aufsichtsbehörde
(Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes NRW)
Kassenärztliche Vereinigung
Nordrhein
Vertreterversammlung
(Legislative)
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wählt Vorstand und Ausschussmitglieder
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beschließt über die Honorarverteilung
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bestimmt die Höhe der Mitgliedsbeiträge
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erarbeitet die Satzung
Vorstand
(Exekutive)
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führt die Geschäfte
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verhandelt Verträge
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stellt den Haushaltsplan auf
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vertritt die KV Nordrhein nach außen