Abteilung Sicherstellung: Genaues Forschen nach der bedarfsgerechten Versorgung

Eine der zentralen Aufgaben der KV Nordrhein ist die Sicherstellung der ambulanten Versorgung. Konkret heißt das vor allem, dass weder zu wenig noch zu viele Vertragsärzte, Psychologische Psychotherapeuten sowie Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeuten für die 9,6 Millionen Einwohner zur Verfügung stehen. Die Abteilung Sicherstellung der KV Nordrhein kümmert sich darum, dass die ambulante Versorgung in jedem Bereich bedarfsgerecht ist.

Bei der Bedarfsplanung arbeitet sie für den Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen. Die Rahmenbedingungen setzt der Gemeinsame Bundesausschuss, der die Bedarfsplanungs-Richtlinie festlegt. In dieser Richtlinie werden Verhältniszahlen genannt, die festlegen, auf wie viele Einwohner ein Arzt einer Arztgruppe oder ein Psychotherapeut kommen soll.

Folgende Fachgruppen unterliegen der Bedarfsplanung:

  • Anästhesisten
  • Augenärzte
  • Chirurgen
  • Frauenärzte
  • HNO-Ärzte
  • Hausärzte
  • Hautärzte
  • fachärztlich tätige Internisten
  • Kinderärzte
  • Nervenärzte
  • Orthopäden
  • Psychotherapeuten
  • Fachärzte für diagnostische Radiologie
  • Urologen

Sie differieren je nach Fachgruppe und Besiedlungsdichte der Region. So soll beispielsweise in einer "Kernstadt in großen Verdichtungsräumen", worunter unter anderem Köln fällt, ein Urologe auf 26 641 Einwohner kommen. Dies entspricht einem Versorgungsgrad von 100 Prozent.

Wenn in einem Planungsbereich, also einer Kreisstelle, für eine Arztgruppe ein Versorgungsgrad von 110 Prozent überschritten wird, wird dieser Bereich für weitere Zulassungen gesperrt.

Die Sicherstellungs-Abteilung rechnet aus, wie hoch der Versorgungsgrad ist, sprich: ob für einen Planungsbereich Sperrungen oder Öffnungen zu veranlassen sind. Der Bedarfsplanung unterliegen alle Fachgruppen, die bundesweit mehr als 1000 Ärzte zählen, insgesamt 14 Gruppen. Berechnet werden somit 378 Kennziffern: eine für jede der 14 Fachgruppen in den 27 Kreisstellen der KV Nordrhein. Dies findet zurzeit zwei bis drei Mal im Jahr statt.

Der Landesausschuss der Ärzte und Krankenkassen ordnet anschließend die Öffnung oder Sperrung der Bereiche an. Die Übersicht wird veröffentlicht im Rheinischen Ärzteblatt und auf unserer Homepage.

In gesperrten Planungsbereichen gibt es die Möglichkeit der „Sonderbedarfszulassung“. Dies sei aufgrund der guten Versorgungssituation in Nordrhein jedoch die absolute Ausnahme, sagt Ursula Marre, Leiterin der Abteilung Sicherstellung. Bestehe ein Bedarf nur vorübergehend, sähen die Richtlinien eine Ermächtigung vor. „Dabei handelt es sich grob gesagt um einen Vertragsarztsitz auf Zeit“, erläutert Marre. Denn diese Ermächtigungen würden in der Regel auf zwei Jahre befristet, in der Praxis kämen sie so gut wie nicht vor.

Anders verhält es sich mit Ermächtigungen von Krankenhausärzten, die bei bestehenden Versorgungslücken ausgesprochen werden. Die Abteilung Sicherstellung ermittelt den Versorgungsbedarf – eine Arbeit, die genaues Hinsehen und großen Sachverstand verlangt. Denn der Bedarf ist schwer zu definieren. Jeder Einzelfall muss geprüft werden, oft sogar, ob Bedarf in einem Planungsbereich für eine ganz bestimmte Leistung besteht.

„Klassisch sind Ermächtigungen zur konsiliarischen Beratung von Vertragsärzten, zur ambulanten Nachbehandlung nach stationärer Behandlung oder für besondere Untersuchungs- und Behandlungsmethoden“, erläutert Marre. Insgesamt liegen in Nordrhein rund 1100 persönliche Ermächtigungen vor, dazu kommen Institutsermächtigungen und für die fünf Universitätskliniken sogenannte Poliklinik-Ermächtigungen für Lehre und Forschung.

Ansprechpartnerinnen der Abteilung Sicherstellung

Bedarfsplanung
Monika Stender
Tel.: (02 11) 59 70-81 56
Senait Estifanos
Tel.: (02 11) 59 70-80 21

Ermächtigungs- und Zulassungsangelegenheiten
Elke Berressem
Tel.: (02 11) 59 70-84 46
Süreyya Cüccam
Tel.: (02 11) 59 70-81 48
Andrea Grodd
Tel.: (02 11) 59 70-81 66
Petra Hens
Tel.: (02 11) 59 70-82 96
Anika Labudde
Tel.: (02 11) 59 70-80 86

Förderung Allgemeinmedizin
Carmen Schooldermann
Tel.: (02 11) 59 70-81 65
Iris Siemons
Tel.: (02 11) 59 70-81 53

Zweigpraxis
Claudia Gibat
Tel.: (02 11) 59 70-80 84
Marina Scholten
Tel.: (02 11) 59 70-82 68