Abteilung Qualitätssicherung
Abteilung Qualitätssicherung: Von Aids bis Zytologie – viel Arbeit für die hohe Qualität der ärztlichen Versorgung
Qualität schreibt das Bundesgesundheitsministerium groß. Der Gesetzgeber hat die Ärzte und Psychotherapeuten verpflichtet, ein Qualitätsmanagement einzuführen. Doch die Sicherung der Qualität ist alles andere als neu. Seit Bestehen der Kassenärztlichen Vereinigungen gehört neben der quantitativen auch die qualitative Sicherstellung der Versorgung zu ihren gesetzlichen Aufgaben.
In der Hauptstelle der KV Nordrhein unterstützt die Abteilung Qualitätssicherung die Arbeit der zahlreichen Kommissionen, die sich mit der medizinischen Versorgungsqualität im engeren Sinne beschäftigen. Darüber hinaus sind Mitarbeiter in den Bezirksstellen damit betraut, den vor Ort tätigen Kommissionen zuzuarbeiten. Darunter beispielsweise die Radiologiekommissionen, welche die Qualität der Röntgenleistungen und -geräte überwachen.
Ziel aller Kommissionen ist, die Qualität der Arbeitsprozesse und -ergebnisse zu sichern und zu erhöhen. Dies ist vor allem bei Leistungen gefordert, die besondere Kenntnisse und Erfahrungen verlangen oder hohe Anforderungen an die Ausführung und Praxisausstattung stellen.
Wie die Sicherung der Qualität im einzelnen zu erfolgen hat, legen Richtlinien und Vereinbarungen fest, die von der Kassenärztlichen Bundesvereinigung erarbeitet werden. Dazu zählen unter anderem die Vereinbarungen zum ambulanten Operieren, Computertomographie, Methadonsubstitution, Onkologie, Schmerztherapie und Zytologie. Darüber hinaus werden Vereinbarungen zur Qualitätssicherung auf Landesebene getroffen, in der KV Nordrhein beispielsweise zur Behandlung von AIDS- und Diabetespatienten oder zur Umweltmedizin.
„Damit sogenannte qualifikationsgebundene Leistungen erbracht und abgerechnet werden können, muss eine Genehmigung der KV Nordrhein vorliegen“, erläutert Stephan Bohnekamp, Geschäftsführer der Hauptstelle der KV Nordrhein. Dafür muss zunächst ein Antrag gestellt werden, wobei für eine Vielzahl der Verfahren Formulare erhältlich sind. Darin einzutragen sind etwa die persönlichen Voraussetzungen des Antragstellers oder notwendige Anforderungen an die Strukturqualität, zum Beispiel die apparative Ausstattung der Praxis.
Berge von Anträgen zu entscheiden
Diese Anträge werden den zuständigen Kommissionen vorgelegt, die in der Regel aus drei bis sieben versierten Vertragsärzten bestehen. Pro Monat finden allein in der Hauptstelle etwa zehn Sitzungen von Qualitätssicherungskommissionen statt. Die Kommissionen sprechen eine Empfehlung aus, die Entscheidung über die Genehmigung obliegt letztlich dem Vorstand der KV Nordrhein.
Oft gibt es Berge von Anträgen zu entscheiden. Dann biegen sich die Schreibtische in der Abteilung Qualitätssicherung, und die Sitzungen der Kommissionen und des Vorstands ziehen sich bis spät in die Nacht, sagt Bohnekamp. So wurden beispielsweise in drei Monaten, zwischen dem 1. Juni und dem 31. August 1999, fast 1500 Anträge auf Substitution mit Methadon bearbeitet. Und im Zusammenhang mit der nordrheinischen Diabetes-Vereinbarung waren seit Januar 1998 rund 980 Anträge zu bearbeiten.
„Die Arbeit hat in den letzten Jahren deutlich zugenommen“, räumt der Jurist ein, „denn die ärztliche Qualitätssicherung hat auf Bundes- und auf Landesebene an Bedeutung gewonnen.“ Dies zeige auch die rasante Entwicklung bei den Qualitätszirkeln: Fast 1300 mit nahezu 10.000 Mitgliedern gebe es davon mittlerweile in Nordrhein. Deren Arbeit wird in der Abteilung durch die Geschäftsstelle Qualitätszirkel unterstützt. Bei der Qualitätszirkelarbeit besonders engagiert ist Dr. Klaus Enderer, der Qualitätssicherungsbeauftragte der KV Nordrhein.

