Arzt in Weiterbildung
KV Nordrhein fördert Weiterbildung zum Facharzt für Allgemeinmedizin und für Innere und Allgemeinmedizin
Die KV Nordrhein fördert die Weiterbildung zum Facharzt / zur Fachärztin für Allgemeinmedizin und Facharzt / Fachärztin für Innere und Allgemeinmedizin. Auf Antrag unterstützt sie die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung oder einer Ärztin in Weiterbildung mit monatlich 3.500 Euro.
Anträge auf diesen Zuschuss auf der Grundlage der „Vereinbarung zur Förderung der Weiterbildung in der Allgemeinmedizin“ können Vertragsärztinnen / Vertragsärzte stellen,
- die über eine entsprechende Weiterbildungsbefugnis der Ärztekammer Nordrhein verfügen und
- denen durch die zuständige Bezirksstelle der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein die Genehmigung zur Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung / einer Ärztin in Weiterbildung gemäß § 32 Abs. 2 Ärzte-ZV erteilt wurde.
Den Antragstellern kann durch Beschluss des Vorstandes der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein für die Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung / einer Ärztin in Weiterbildung mit deutscher Approbation, die / der sich in der Weiterbildung zur Fachärztin / zum Facharzt für Allgemeinmedizin oder zur Fachärztin / zum Facharzt für Innere Medizin und Allgemeinmedizin befindet, eine Förderung in Höhe von 3.500 Euro monatlich gewährt werden.
Voraussetzung ist unter anderem, dass der beschäftigte Arzt in Weiterbildung / die beschäftigte Ärztin in Weiterbildung das 55. Lebensjahr noch nicht vollendet hat und vor der Tätigkeit in der Praxis der Antragstellerin / des Antragstellers die nach der Weiterbildungsordnung abzuleistenden stationären Weiterbildungsabschnitte bereits absolviert hat.
Weiterbildungsabschnitte in anrechnungsfähigen „Wahl-Fächern“ können nur gefördert werden, wenn der Arzt in Weiterbildung / die Ärztin in Weiterbildung zuvor die „Pflicht“-Weiterbildungsabschnitte absolviert hat (Facharzt für Allgemeinmedizin).
Grundlage für die Einstellung ist eine Genehmigung zur Beschäftigung einer Ärztin / eines Arztes in Weiterbildung, die bei der zuständigen Bezirksstelle der KV Nordrhein beantragt werden kann.
Ansprechpartnerin
Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte an
Carmen Schooldermann
Tel.: (02 11) 59 70-81 65
E-Mail
Iris Siemons
Tel.: (02 11) 59 70-81 53
E-Mail
Fax: (02 11) 59 70-81 46
- Merkblatt (PDF, 25 KB)
- Antrag (PDF, 46 KB)
- Erklärung des Antragstellers (PDF, 20 KB)
- Erklärung des Arztes in Weiterbildung (PDF, 23 KB)
- Antrag auf Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung – Bezirksstelle Düsseldorf (PDF, 29 KB)
- Antrag auf Beschäftigung eines Arztes in Weiterbildung – Bezirksstelle Köln (PDF, 29 KB)
- Alle Dokumente in einer Datei (PDF, 126 KB)

