Tonsillotomie

Mit der Vereinbarung zur Tonsillotomie mit der KKH-Allianz zum 1. Januar 2010 hat die KV Nordrhein den ersten Selektivvertrag nach Paragraf 73c des Sozialgesetzbuchs (SGB) V geschlossen. An dem Vertrag für Kinder, die das 6. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, können HNO-Ärzte in Nordrhein teilnehmen, die über eine Berechtigung zum ambulanten Operieren verfügen. Mit der AOK Rheinland/Hamburg, Barmer GEK, Knappschaft Bahn See und den Betriebskrankenkassen wurden ähnliche Verträge vereinbart.
Die KV Nordrhein hat zum 1. Oktober 2011 mit der KKH-Allianz eine Vertragsmodifikation zum Tonsillotomievertrag vereinbart. Die vertraglichen Regelungen entsprechen nun dem Vertrag mit den Betriebskrankenkassen und der Barmer GEK.

Entsprechende Geräte der HNO-Chirurgie sowie Sachkundenachweise, falls der Eingriff mittels Laser erfolgt, sind gegenüber der KV vorzulegen. Die baulich-apparativen und hygienischen Bestimmungen entsprechen denen des ambulanten Operierens und werden um Belege zur Zulassung bzw. Wartung der Geräte ergänzt.

Um eine bestmögliche Patientenversorgung im Rahmen des Vertrages zu gewährleisten, sollen die teilnehmenden Ärzte prä-, intra- und postoperativ erbrachte Leistungen elektronisch dokumentieren. Zudem erhalten die Sorgeberechtigten ein Merkblatt über Verhaltensregeln und die Erreichbarkeit des Arztes sowie einen Patientenfragebogen.

Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Christine Dammrath Hauptstelle 0211 5970 8069 0211 5970 8160 E-Mail
Silke Schlick Hauptstelle 0211 5970 8388 0211 5970 8160 E-Mail

Downloads:

AOK Rheinland/Hamburg

BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft Nordrhein-Westfalen

Barmer GEK

KKH Allianz

Knappschaft Bahn See