Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen

Die Durchführung und Abrechnung der Stoßwellenlithotripsie bei Harnsteinen – GOP 26330 EBM – ist nach der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ genehmigungspflichtig. Der Arzt muss unter anderem nachweisen, dass er bereits eine bestimmte Anzahl von Stoßwellenlithotripsien selbständig durchgeführt hat und eine Genehmigung zur Abrechnung sonographischer Untersuchungen der Urogenitalorgane und zur Röntgendiagnostik des Harntraktes besitzt.

Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Rebecca In der Smitten Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8570 0211 5970 8574 E-Mail
Gudrun Jungen Bezirksstelle Köln 0221 7763 6559 0221 7763 6550 E-Mail
Hannelore Reul Bezirksstelle Köln 0221 7763 6558 0221 7763 6550 E-Mail

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