Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen
Spezielle Laboratoriumsuntersuchungen
Die Richtlinien zu den Laboratoriumsuntersuchungen regeln die Erbringung laboratoriumsmedizinischer Untersuchungen des Kapitels 32 EBM. Die Teilnahme an einem Kolloquium ist bei einem Erstantrag außer für die explizit im Anhang zu Abschnitt E genannten Ärzte obligatorisch. Dem Antrag sind erforderliche Zeugnisse und Bescheinigungen sowie ggf. ein Fachkundenachweis für Laboruntersuchungen beizulegen.
Qualitätssicherungskommission:
- Es besteht jeweils eine Kommission bei der Bezirksstelle Köln und der Bezirksstelle Düsseldorf mit jeweils 5 Mitgliedern.
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
|---|---|---|---|---|
| Filiz Dogruoglu | Bezirksstelle Düsseldorf | 0211 5970 8568 | 0211 5970 8574 | |
| Franz Trieba | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6561 | 0221 7763 6550 |

