Soziotherapie
Verordnung von Soziotherapie
Die Soziotherapie nach § 37a SGB V soll psychisch Kranken die Inanspruchnahme ärztlicher und ärztlich verordneter Leistungen ermöglichen. Sie soll dem Patienten durch Motivierungsarbeit und strukturierte Trainingsmaßnahmen helfen, psychosoziale Defizite abzubauen.
Die Verordnung von Soziotherapie (GOP 30810 und 30811 EBM) ist genehmigungspflichtig. Die Genehmigung wird erteilt, wenn der Arzt berechtigt ist, die Gebietsbezeichnung „Psychiatrie“ oder „Nervenheilkunde“ zu führen und belegt, dass er mit einem gemeindepsychiatrischen Verbund oder einer vergleichbaren Versorgungsstruktur kooperiert.
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
|---|---|---|---|---|
| Martina Rathay | Bezirksstelle Düsseldorf | 0211 5970 8560 | 0211 5970 8574 | |
| Gudrun Jungen | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6559 | 0221 7763 6550 | |
| Hannelore Reul | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6558 | 0211 7763 6550 |

