Sozialpsychiatrie

Die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung dient der Förderung einer qualifizierten sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung setzt eine Genehmigung durch die KV Nordrhein voraus.

Anträge zur Teilnahme an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung können von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung Kinder- und Jugendpsychiater sowie von Kinderärzten, Nervenärzten und Psychiatern mit mindestens zweijähriger Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie gestellt werden.

Darüber hinaus müssen an der Vereinbarung teilnehmende Ärzte eine interdisziplinäre Zusammenarbeit medizinischer, psychologischer, pädagogischer und sozialer Dienste gewährleisten. Daher soll der Arzt ein sogenanntes Praxisteam im Umfang von mindestens 1,5 Vollzeitkräften (Heilpädagoge und Sozialarbeiter) beschäftigen und mit bestimmten komplementären Berufen kooperieren.

Vergütung

Zur Erstattung des besonderen Aufwandes, welcher im Rahmen der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit der multiprofessionellen Betreuung von Patienten verbunden ist, wird dem teilnehmenden Vertragsarzt zusätzlich zu den nach dem EBM abrechnungsfähigen Leistungen eine Kostenerstattung nach der nachstehend aufgeführten Abrechnungsposition vergütet:

Symbol-
Nummer
Leistungstext Vergütung
88895 Vergütung des besonderen Aufwandes im Rahmen der sozialpsychiatrischen Versorgung von Kindern und Jugendlichen
mit der multiprofessionellen Betreuung von Patienten je Behandlungsfall
bis zum 512. Behandlungsfall 163 Euro
ab dem 513. Behandlungsfall 122,25 Euro

Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Silke Schlick Hauptstelle 0211 5970 8388 0211 5970 8160 E-Mail
Martina Neumann Hauptstelle 0211 5970 8363 0211 5970 8160 E-Mail
Christine Dammrath Hauptstelle 0211 5970 8069 0211 5970 8160 E-Mail

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