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Schmerztherapie

Zum 1. April 2005 ist die neue Schmerztherapie-Vereinbarung in Kraft getreten. Danach ist die Ausführung und Abrechnung von Leistungen zur schmerztherapeutischen Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten nach den Gebührenordnungspositionen (GOP) 30700 und 30702 EBM genehmigungspflichtig.

Zu den Voraussetzungen für die Erteilung einer Genehmigung gehören unter anderem die Vorlage von Zeugnissen über eine ganztägige zwölfmonatige Tätigkeit in einer qualifizierten Schmerzpraxis, Schmerzambulanz oder einem Schmerzkrankenhaus, die Teilnahme an einem von der Ärztekammer anerkannten interdisziplinären Kursus über Schmerztherapie von 80 Stunden Dauer, die regelmäßige Teilnahme an interdisziplinären Schmerzkonferenzen bereits vor Antragstellung sowie die Genehmigung zur Teilnahme an der psychosomatischen Grundversorgung.

Die Einrichtungen, in denen die zwölfmonatige Fortbildung absolviert wird, müssen die Kriterien der Anlage I der Schmerztherapie-Vereinbarung erfüllen und als Fortbildungsstätte im Rahmen der Schmerztherapie-Vereinbarung anerkannt sein.

Zusätzlich ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium vor der Zentralen Schmerztherapie-Kommission erforderlich.

Im Rahmen der Teilnahme an der Schmerztherapie-Vereinbarung muss der Arzt mindestens achtmal im Jahr an einer interdisziplinären Schmerzkonferenz teilnehmen. Darüber hinaus ist der Einsatz folgender Behandlungsverfahren obligat und nicht delegationsfähig:

  • Pharmakotherapie
  • therapeutische Lokalanästhesie
  • Psychosomatische Grundversorgung
  • Stimulationstechniken
  • Koordination und Einleitung von psycho- und physiotherapeutischen Maßnahmen

Des weiteren müssen drei der nachfolgend genannten Behandlungsverfahren vorgehalten werden:

  • manuelle Untersuchungs- und Behandlungsverfahren
  • Physikalische Therapie
  • therapeutische Leitungs-, Plexus- und rückenmarksnahe Anästhesien
  • Sympathikusblockaden
  • rückenmarksnahe Opioidapplikation
  • Denervationsverfahren und/oder augmentative Verfahren
  • übende Verfahren
  • Hypnose
  • Ernährungsberatung
  • minimal-invasive Interventionen
  • operative Therapie
  • Entzugsbehandlung bei Medikamentenabhängigkeit

Vergütung für die GOP 30700 EBM:

AOK Rheinland: 5,11 Cent
IKK Nordrhein (inzwischen IKK Classic): 5,11 Cent
Betriebskrankenkassen: 77,00 Euro

Qualitätssicherungskommission:

  • 1 Anästhesist  
  • 1 Orthopäde  
  • 1 Praktische Ärztin
Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Kirsten Mühlenkamp Hauptstelle 0211 5970 8088 0211 5970 8160 E-Mail
Andrea Ruda Hauptstelle 0211 5970 8304 0211 5970 8160 E-Mail

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