Phototherapeutische Keratektomie
Phototherapeutische Keratektomie (PTK)
Zum 1.10.2007 ist die Qualitätssicherungsvereinbarung zur phototherapeutischen Keratektomie in Kraft getreten.
Teilnahmeberechtigt sind ophthalmochirurgisch tätige Augenärzte, wenn sie die nachstehend aufgeführten Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen:
- Fachliche Befähigung:
- Nachweis der selbständigen Durchführung von zehn phototherapeutischen Keratektomien mit dem Excimer-Laser durch die Vorlage von „Log-files“ (Papierform oder elektronisch) und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffs ersichtlich sind, oder
- Nachweis der selbständigen Durchführung von zehn Eingriffen mittels eines Excimer-Lasers durch die Vorlage von „Log-files“ (Papierform oder elektronisch) und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffs ersichtlich sind, sowie Teilnahmenachweis an einer mindestens zweistündigen Fortbildung zum Therma PTK
- Apparative Voraussetzungen:
Die sachgerechte Durchführung der PTK erfordert die Verwendung eines Excimer-Lasers, welcher geeignet ist, oberflächliche Anteile der Hornhaut (bis ca. 100 µm Tiefe) durch thermische Laserimpulse abzutragen. Zudem muss das Gerät über eine CE-Kennzeichnung gemäß dem Medizinproduktegesetz verfügen und für die PTK geeignet sein.
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
|---|---|---|---|---|
| Simone Schäfer | Hauptstelle | 0211 5970 8161 | 0211 5970 8160 | |
| Shambavi Vasudeva | Hauptstelle | 0211 5970 8238 | 0211 5970 8160 |

