Otoakustische Emissionen
Otoakustische Emissionen
Messungen otoakustischer Emissionen nach den GOP 09324 oder 20324 EBM sind nach den Richtlinien „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ genehmigungspflichtig. Anträge zur Durchführung und Abrechnung der Bestimmung otoakustischer Emissionen können nur von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung „Arzt für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde“ oder der „Phoniatrie und Pädaudiologie“ gestellt werden. Darüber hinaus muss der Arzt eine Gewährleistungsgarantie für das benutzte Gerät vorlegen, welche die in der Richtlinie beschriebenen Bedingungen umfasst.
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
|---|---|---|---|---|
| Andrea Schax | Bezirksstelle Düsseldorf | 0211 5970 8557 | 0211 5970 8574 | |
| Gudrun Jungen | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6559 | 0221 7763 6550 | |
| Hannelore Reul | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6558 | 0221 7763 6550 |

