Onkologie

Ziel der Vereinbarung ist die Förderung einer qualifizierten ambulanten Behandlung krebskranker Patienten in der vertragsärztlichen Versorgung. Dadurch wird in der vertragsärztlichen onkologischen Versorgung eine Alternative zur stationären Behandlung sichergestellt. Die in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung durchgeführte Nachsorge bei behandelten Patienten, die krebskrank waren, wird durch diese Vereinbarung nicht geregelt. Diese Vereinbarung gilt nicht für gemäß §116b Abs. 2 SGB V zur Diagnostik und Versorgung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen bestimmte Krankenhäuser.

Für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach der Onkologie-Vereinbarung ist eine Genehmigung durch die KV Nordrhein erforderlich.

Die Teilnahme an der Onkologie-Vereinbarung setzt voraus, dass der Arzt die ambulante Behandlung ganz oder teilweise selbst durchführt und zusätzlich die Gesamtbehandlung entsprechend einem einheitlichen Therapieplan unabhängig von den notwendigen Überweisungen leitet und mit den durch die Überweisung hinzugezogenen Vertragsärzten kooperiert.

  Mehr Infos zur Onkologie-Vereinbarung

Um an der Onkologie-Vereinbarung teilnehmen zu können sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen:

Fachliche Qualifikation:

Facharzt für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Hämatologie und internistische Onkologie oder Facharzt mit der Zusatzbezeichnung Medikamentöse Tumortherapie oder Facharzt bzw. Gebietsbezeichnung, die die Inhalte der oben genannten Weiterbildungen erfüllt z. B.

  • Facharzt für Strahlentherapie
  • Schwerpunktbezeichnung Gynäkologische Onkologie
  • Schwerpunktbezeichnung Kinder-Hämatologie und -Onkologie.

Patientenzahlen

Facharzt für Innere Medizin mit der Zusatzbezeichnung Hämatologie und internistischen Onkologie
Betreuung von durchschnittlich 120 Patienten/Quartal/Arzt (in den letzen 12 Monaten vor Antragstellung) mit soliden oder hämatologischen Neoplasien. Davon:

  • 70 Patienten mit medikamentöser Tumortherapie
  • 30 Patienten mit intravasaler, interkavitärer und/oder intraläsionaler Behandlung

Andere Fachgruppen

Betreuung von durchschnittlich 80 Patienten/Quartal/Arzt (in den letzen zwölf Monaten vor Antragstellung) mit soliden Neoplasien. Davon:

  • 60 Patienten mit antineoplastischer Therapie
  • 20 Patienten mit intravasaler, intrakavitärer und/oder intraläsionaler Behandlung

Eine Ausnahme gibt es für Neu- und Jungpraxen bzw. neu und kürzer als zwei Jahre zugelassene Ärzte sind bei gegebener Qualifikation nach § 3 Abs. 1 auch dann zur Teilnahme an dieser Vereinbarung zuzulassen, wenn die entsprechenden Patientenzahlen nach Abs. 4 vor Beginn der Teilnahme an dieser Vereinbarung sowie innerhalb der darauf folgenden 24 Monaten noch unterschritten werden.

Organisatorische Maßnahmen

Unter den Organisatorischen Maßnahmen gem. § 5 dieser Vereinbarung zählen unter anderem

  • Beschäftigung von qualifiziertem Pflegepersonal
  • Sicherstellung einer 24-stündigen Rufbereitschaft
  • Pläne (SOP) für typische Notfälle bei Behandlung von Patienten mit onkologischen Erkrankungen einschließlich der schnellstmöglichen Verlegung auf die Intensivstation oder die operative bzw. interventionelle Fachabteilung eines benachbarten zugelassenen Krankenhauses sowie für sonstige Notfälle benötigten Geräte und Medikamente.
  • Kostenloses industrieunabhängiges Informationsmaterial für Patienten über deren Tumorerkrankung und Behandlungsalternativen, z. B. „Blaue Reihe“ der Deutschen Krebshilfe etc.

Onkologische Kooperatinsgemeinschaft

Der onkologisch verantwortliche Arzt hat zur umfassenden Planung der Therapie eine onkologische Kooperationsgemeinschaft mit den Fachbereichen Pathologie, Radiologie, Strahlentherapie, Palliativmedizin, Hämatoonkologie sowie weitere FA-/Schwerpunkt-Richtung in Abhängigkeit der betreuten Tumorerkrankungen zu bilden. Die onkologisch verantwortlichen Ärzte nach dieser Vereinbarung können auch gemeinsam Kooperationsgemeinschaften bilden.

Zur Aufrechterhaltung der Teilnahme gemäß § 7 der Onkologie-Vereinbarung muss der onkologisch qualifizierte Arzt folgende Nachweise jahresbezogen bis zum 31.03 des Folgejahres bei der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein einreichen:

  • 50 Fortbildungspunkte aus von der Ärztekammer anerkannten onkologischen Fortbildungsveranstaltung / eines Kongresses onkologischer Fachgesellschaften.
  • mindestens zwei nachweislich industrieunabhängige Pharmakotherapieberatungen (Angebot der Krankenkassen nutzen)
  • Nachweis der geforderten Patientenzahlen
  • Kontinuierliche interne und externe Fortbildung des Praxispersonals. Das Personal muss an jährlich mindestens einer onkologischen Fortbildungsveranstaltung teilnehmen, die von der Ärztekammer anerkannt ist.

Vergütung

Werden neben den Kostenerstattungspauschalen nach dieser Vereinbarung bei der Behandlung von Krebserkrankungen auch EBM-Leistungen erbracht, werden sie auch nach dem EBM vergütet.

Qualitätssicherungskommission:

  • 2 Hämato-Onkologen
  • 1 Urologe

Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Jasmin Niespodziany Hauptstelle 0211 5970 8079 0211 5970 8160 E-Mail

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