Methadon-Substitution
Methadon-Substitution
Die Voraussetzungen für die Methadon-Substitution sind in der Anlage I Nr. 2 der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ (früher BUB-Richtlinie) geregelt. Neben der fachlichen Qualifikation, dem Fachkundenachweis „Suchtmedizinische Grundversorgung“, werden pro Quartal mindestens zwei Prozent der abgerechneten Behandlungsfälle sowie bei allen Substitutionsbehandlungen mit Codein und Dihydrocodein und bei einer erst kürzer als zwei Jahre bestehenden Opiatabhängigkeit sowie bei Abhängigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die patientenbezogenen Dokumentationen mit den entsprechenden Therapiekonzepten überprüft.
Qualitätssicherungskommission:
- 3 ärztliche Mitglieder (substituierende Ärzte)
Krankenkassenvertreter
Für die Durchführung der Stichprobenprüfung sowie für die Erteilung der Substitutionsgenehmigung und Patientengenehmigung (unter 18 Jahre oder weniger als zwei Jahre manifest opiatabhängig) bleibt wie bisher die Geschäftstelle Methadon in der Hauptstelle zuständig.
| Ansprechpartner bei der Hauptstelle | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
| Martina Neumann | Hauptstelle | 0211 5970 8363 | 0211 5970 8160 | |
| Christine Dammrath | Hauptstelle | 0211 5970 8069 | 0211 5970 8160 | |
| Silke Schlick | Hauptstelle | 0211 5970 8388 | 0211 5970 8160 | |
| Ansprechpartner für die Bearbeitung der Beginn- und Beendigungsanzeigen | ||||
|---|---|---|---|---|
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
| Roswitha Hermann | Bezirksstelle Düsseldorf | 0211 5970 8847 | 0211 5970 8158 | |
| Gabriele Diehl | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6322 | 0221 7763 6399 | |
Downloads:
- Dokumentationsbogen (54 KB)
- Beginn- / Beendigungs-Anzeige (39 KB)
- Einverständnis-Erklärung des Patienten zum Datenschutz bei Beginn der Substitutions-Behandlung (20 KB)
- Einverständnis-Erklärung des Patienten zum Datenschutz bei Abschluss der Substitutions-Behandlung (20 KB)
- Substitutionsgestützte Behandlung Opiatabhängiger gemäß der Richtlinie Methoden vertragsärztliche Versorgung (30 KB)

