Methadon-Substitution

Die Voraussetzungen für die Methadon-Substitution sind in der Anlage I Nr. 2 der Richtlinie „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ (früher BUB-Richtlinie) geregelt. Neben der fachlichen Qualifikation, dem Fachkundenachweis „Suchtmedizinische Grundversorgung“, werden pro Quartal mindestens zwei Prozent der abgerechneten Behandlungsfälle sowie bei allen Substitutionsbehandlungen mit Codein und Dihydrocodein und bei einer erst kürzer als zwei Jahre bestehenden Opiatabhängigkeit sowie bei Abhängigen, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, die patientenbezogenen Dokumentationen mit den entsprechenden Therapiekonzepten überprüft.

Qualitätssicherungskommission:

  • 3 ärztliche Mitglieder (substituierende Ärzte)
    Krankenkassenvertreter

Für die Durchführung der Stichprobenprüfung sowie für die Erteilung der Substitutionsgenehmigung und Patientengenehmigung (unter 18 Jahre oder weniger als zwei Jahre manifest opiatabhängig) bleibt wie bisher die Geschäftstelle Methadon in der Hauptstelle zuständig.

Ansprechpartner bei der Hauptstelle
Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Martina Neumann Hauptstelle 0211 5970 8363 0211 5970 8160 E-Mail
Christine Dammrath Hauptstelle 0211 5970 8069 0211 5970 8160 E-Mail
Silke Schlick Hauptstelle 0211 5970 8388 0211 5970 8160 E-Mail

 

Ansprechpartner für die Bearbeitung der Beginn- und Beendigungsanzeigen
Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Roswitha Hermann Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8847 0211 5970 8158 E-Mail
Gabriele Diehl Bezirksstelle Köln 0221 7763 6322 0221 7763 6399 E-Mail

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