Medizinische Rehabilitation
Medizinische Rehabilitation
Die Richtlinien zur Verordnung von Leistungen der medizinischen Rehabilitation sehen ein strukturiertes Verfahren zur Einleitung einer Rehabilitation bei Versicherten vor. Das Verfahren ist zweigestuft:
Der Arzt teilt der Krankenkasse mit, dass seine jeweiligen Patienten von einer Rehabilitationsmaßnahme profitieren könnten. Die Krankenkasse prüft, ob der Patient schon früher Rehabilitations-Maßnahmen erhalten hatte und inwieweit nicht andere Kostenträger infrage kommen.
Sind Maßnahmen der Rehabilitation aussichtsreich, stellt die Krankenkasse dem Arzt ein Formular zur Verfügung, auf dem eine eingehende Anamnese und Untersuchung sowie eine entsprechende Übersicht über bisherige Maßnahmen mitgeteilt werden. Die Erstellung des Gutachtens wird gesondert vergütet. Es sind jedoch nur solche Ärzte verordnungsberechtigt, die über eine entsprechende rehabilitationsmedizinische Qualifikation verfügen und der Kassenärztlichen Vereinigung gegenüber nachgewiesen haben.
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
|---|---|---|---|---|
| Carmen Ramirez | Bezirksstelle Düsseldorf | 0211 5970 8561 | 0211 5970 8574 | |
| Hannelore Reul | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6558 | 0221 7763 6550 | |
| Gudrun Jungen | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6559 | 0221 7763 6550 |

