Mammographie-Screening

Die Durchführung und Abrechnung von Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screenings bedarf einer Genehmigung.Jeder im Team der Screeningeinheit mitarbeitende Arzt muss bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind in der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte und -Ersatzkassen (BMV-Ä und BMV-EKV) geregelt.

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Ein Screeningteam setzt sich zusammen aus dem oder den beiden Programmverantwortlichen Arzt / Ärzten (PVA), den Befundern, den Ärzten für die histologische Abklärung, den kooperierenden Krankenhausärzten und den Ärzten, die die Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle durchführen.

Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Susanne Volkert Hauptstelle 0211 5970 8149 0211 5970 8160 E-Mail

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