Mammographie-Screening
Mammographie-Screening
Die Durchführung und Abrechnung von Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screenings bedarf einer Genehmigung.Jeder im Team der Screeningeinheit mitarbeitende Arzt muss bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind in der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags-Ärzte und -Ersatzkassen (BMV-Ä und BMV-EKV) geregelt.
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Ein Screeningteam setzt sich zusammen aus dem oder den beiden Programmverantwortlichen Arzt / Ärzten (PVA), den Befundern, den Ärzten für die histologische Abklärung, den kooperierenden Krankenhausärzten und den Ärzten, die die Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle durchführen.
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
|---|---|---|---|---|
| Susanne Volkert | Hauptstelle | 0211 5970 8149 | 0211 5970 8160 |
Downloads:
- Antragsformular Programmverantwortlicher Arzt (50KB)
- Antragsformular Befunder (55KB)
- Antragsformular Histopathologische Untersuchungen (60KB)
- Antragsformular Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle (45KB)
- Antragsformular Kooperierender Krankenhausarzt (Teilnahme an den multidisziplinären Fallkonferenzen) (60KB)

