Konventionelle Radiologie

Eine Genehmigung zur Ausführung und Abrechnung radiologischer Leistungen (konventionelle / interkonventionelle Röntgenleistungen) wird erteilt, wenn der Arzt die in der Vereinbarung zur Strahlendiagnostik und -therapie nebst Anlagen geregelten Voraussetzungen der fachlichen Befähigung und der apparativen Ausstattung erfüllt. Die Erfüllung der fachlichen Befähigung und der apparativen Ausstattung ist gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachzuweisen.

Qualitätssicherungskommission Radiologie:

Die Radiologiekommission bestehen aus je vier Mitgliedern der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein, und zwar:

  • zwei Ärzten für Diagnostische Radiologie, von denen einer ein persönlich ermächtigter Arzt einer Krankenhaus Röntgenabteilung sein kann;
  • einem Arzt der zur Durchführung von radiologischen Leistungen berechtigt ist;
  • einem Arzt eines operativen ggf. auch eines anderen Fachgebietes mit teilradiologischer diagnostischer oder therapeutischer Tätigkeit.
Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Daniela Berns Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8577 0211 5970 8574 E-Mail
Rebecca In der Smitten Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8570 0211 5970 8574 E-Mail
Andrea Herrmann Bezirksstelle Köln 0221 7763 6556 0221 7763 6550 E-Mail
Ralf Außem Bezirksstelle Köln 0221 7763 6552 0221 7763 6550 E-Mail

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