Koloskopie

Die Koloskopie-Vereinbarung regelt die fachlichen und apparativen Voraussetzungen für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Koloskopie (einschließlich der ggf. erforderlichen Polypektomien) nach den GOP 01741, 13421 und 13422 EBM.

Zur Aufrechterhaltung der Genehmigung ist die Erbringung einer Mindestfallzahl innerhalb eines Jahres erforderlich.

Zur Sicherstellung der Hygienequalität bei der Durchführung von Koloskopien werden halbjährlich geeignete hygienisch-mikrobiologische Überprüfungen der Aufbereitung der Endoskope durchgeführt.

Qualitätssicherungskommission:

  • Es besteht jeweils eine Kommission bei der Bezirksstelle Köln und der Bezirksstelle Düsseldorf mit jeweils 3 Mitgliedern.

Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Jürgen Kalthoff Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8566 0211 5970 8574 E-Mail
Almuth Maxen Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8567 0211 5970 8574 E-Mail
Gabriele Rombach Bezirksstelle Köln 0221 7763 6562 0221 7763 6550 E-Mail
Walentina Rößner Bezirksstelle Köln 0221 7763 6563 0221 7763 6550 E-Mail

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