Knochendichtemessung

Grundlage für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung von Knochendichtemessungen ist die Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V zur Strahlendiagnostik und -therapie.

Hinsichtlich der fachlichen Qualifikation wird geprüft, ob die benötigten Kenntnisse im Rahmen einer Facharztweiterbildung erworben wurden. Der Antragsteller muss nachweisen, dass er mindestens 50 Knochendichtemessungen unter Anleitung eines in der Knochendichtemessung qualifizierten Arztes mit selbständiger Einstellung des Gerätes und selbständiger Befundung durchgeführt hat. Des Weiteren ist die erfolgreiche Teilnahme an einem Kolloquium vor der örtlichen Radiologiekommission erforderlich.

Darüber hinaus sind die Vorgaben der Röntgenverordnung und der Strahlenschutzverordnung zu erfüllen. Neben der erforderlichen Betriebsgenehmigung für das Knochendichtemessgerät müssen von allen Antragstellern die jeweilige Fachkunde im Strahlenschutz durch Vorlage der entsprechenden Fachkundebescheinigungen der Ärztekammern nachgewiesen werden.

Qualitätssicherungskommission:

  • Örtliche Radiologiekommission
    4 fachkundige Mitglieder
Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Daniela Berns Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8577 0211 5970 8574 E-Mail
Rebecca In der Smitten Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8570 0211 5970 8574 E-Mail
Ralf Außem Bezirksstelle Köln 0221 7763 6552 0221 7763 6550 E-Mail
Andrea Herrmann Bezirksstelle Köln 0221 7763 6556 0221 7763 6550 E-Mail

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