HIV / AIDS

An der HIV-/Aids-Vereinbarung können Vertragsärzte teilnehmen, die eine ausreichende praktische Erfahrung in der Behandlung therapiebedürftiger HIV-/Aids-Patienten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen haben.

Die Ärzte sind verpflichtet, jährlich 30 Fortbildungspunkte zum Themenkomplex HIV-Infektion und Aids-Erkrankung nachzuweisen sowie den Nachweis der selbständigen Betreuung von jährlich durchschnittlich 25 HIV-/Aids-Patienten pro Quartal zur erbringen. Darüber hinaus verpflichtet sich der teilnehmende Arzt, eine quartalsweise Patientendokumentation vorzunehmen und auf Anforderung der Kassenärztlichen Vereinigung jährlich zehn abgerechnete Fälle zur Überprüfung vorzulegen.

Qualitätssicherungskommission: 3 Mitglieder

Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Miriam Mauss Hauptstelle 0211 5970 8060 0211 5970 8160 E-Mail
Kirsten Mühlenkamp Hauptstelle 0211 5970 8088 0211 5970 8160 E-Mail
Bettina Rabenschlag Hauptstelle 0211 5970 8049 0211 5970 8160 E-Mail

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