HIV / AIDS
HIV / AIDS
An der HIV-/Aids-Vereinbarung können Vertragsärzte teilnehmen, die eine ausreichende praktische Erfahrung in der Behandlung therapiebedürftiger HIV-/Aids-Patienten gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung nachgewiesen haben.
Die Ärzte sind verpflichtet, jährlich 30 Fortbildungspunkte zum Themenkomplex HIV-Infektion und Aids-Erkrankung nachzuweisen sowie den Nachweis der selbständigen Betreuung von jährlich durchschnittlich 25 HIV-/Aids-Patienten pro Quartal zur erbringen. Darüber hinaus verpflichtet sich der teilnehmende Arzt, eine quartalsweise Patientendokumentation vorzunehmen und auf Anforderung der Kassenärztlichen Vereinigung jährlich zehn abgerechnete Fälle zur Überprüfung vorzulegen.
Qualitätssicherungskommission: 3 Mitglieder
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
|---|---|---|---|---|
| Miriam Mauss | Hauptstelle | 0211 5970 8060 | 0211 5970 8160 | |
| Kirsten Mühlenkamp | Hauptstelle | 0211 5970 8088 | 0211 5970 8160 | |
| Bettina Rabenschlag | Hauptstelle | 0211 5970 8049 | 0211 5970 8160 |

