Hausarztverträge
Hausarztverträge
Im Rheinland können sich seit Mitte des Jahres 2007 alle Versicherten, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert und mindestens 18 Jahre alt sind, bei einem Hausarzt ihrer Wahl einschreiben. Bisher war dies nur bei Primär- und Ersatzkassen möglich. Mit diesem Vertrag zwischen der KV Nordrhein und der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft NRW wird damit eine Lücke in der Versorgungskette geschlossen.
Eine intensivere Betreuung durch den Hausarzt sichert die Behandlungsqualität. Denn der Hausarzt kümmert sich vor allem darum, diagnostische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen zu koordinieren sowie präventive Leistungen einzuleiten oder durchzuführen und, wenn nötig, Versicherte auf die Teilnahme an Disease-Management-Programmen hinzuweisen.
Die Versicherten verpflichten sich, ambulante fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen (Augen- und Frauenärzte sind ausgenommen). Dafür können die Betriebskrankenkassen den Teilnehmern dieses Vertrages die Praxisgebühr erlassen.
Für den Primärkassen- und Ersatzkassenbereich existieren entsprechende Hausarztverträge mit der KV Nordrhein bereits seit Mitte des Jahres 2005.
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
|---|---|---|---|---|
| Sabine Cibulla | Bezirksstelle Düsseldorf | 0211 5970 8564 | 0211 5970 8574 | |
| Petra Oymann | Bezirksstelle Düsseldorf | 0211 5970 8569 | 0211 5970 8574 | |
| Uwe Wirth | Bezirksstelle Düsseldorf | 0211 5970 8563 | 0211 5970 8574 | |
| Gabriele Rombach | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6562 | 0221 7763 6550 | |
| Walentina Rößner | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6563 | 0221 7763 6550 |

