Hausarztverträge

Im Rheinland können sich seit Mitte des Jahres 2007 alle Versicherten, die bei einer Betriebskrankenkasse (BKK) versichert und mindestens 18 Jahre alt sind, bei einem Hausarzt ihrer Wahl einschreiben. Bisher war dies nur bei Primär- und Ersatzkassen möglich. Mit diesem Vertrag zwischen der KV Nordrhein und der BKK-Vertragsarbeitsgemeinschaft NRW wird damit eine Lücke in der Versorgungskette geschlossen.

Eine intensivere Betreuung durch den Hausarzt sichert die Behandlungsqualität. Denn der Hausarzt kümmert sich vor allem darum, diagnostische, therapeutische und pflegerische Maßnahmen zu koordinieren sowie präventive Leistungen einzuleiten oder durchzuführen und, wenn nötig, Versicherte auf die Teilnahme an Disease-Management-Programmen hinzuweisen.

Die Versicherten verpflichten sich, ambulante fachärztliche Leistungen nur auf Überweisung des gewählten Hausarztes in Anspruch zu nehmen (Augen- und Frauenärzte sind ausgenommen). Dafür können die Betriebskrankenkassen den Teilnehmern dieses Vertrages die Praxisgebühr erlassen.

Für den Primärkassen- und Ersatzkassenbereich existieren entsprechende Hausarztverträge mit der KV Nordrhein bereits seit Mitte des Jahres 2005.

Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Sabine Cibulla Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8564 0211 5970 8574 E-Mail
Petra Oymann Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8569 0211 5970 8574 E-Mail
Uwe Wirth Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8563 0211 5970 8574 E-Mail
Gabriele Rombach Bezirksstelle Köln 0221 7763 6562 0221 7763 6550 E-Mail
Walentina Rößner Bezirksstelle Köln 0221 7763 6563 0221 7763 6550 E-Mail