DMP Diabetes

Im Bereich der KV Nordrhein existieren inzwischen jeweils ein DMP (Disease-Management-Programm) für die strukturierte Versorgung von Typ-2-Diabetikern und ein DMP für die strukturierte Versorgung von Typ-1-Diabetikern.

DMP Diabetes mellitus Typ 1

Teilnahmeberechtigt für die hausärztliche Versorgung sind diabetologische Schwerpunktpraxen (DSP), die eine besondere fachliche Qualifikation, die Beschäftigung qualifizierten nichtärztlichen Personals und die notwendige apparative Ausstattung nachgewiesen haben.

Einen Schwerpunkt dieses DMP bildet die Versorgung von Kindern und Jugendlichen mit Diabetes mellitus Typ 1. Daher können für die pädiatrische Versorgung Kinderdiabetologen ebenfalls am DMP teilnehmen.

In Ausnahmefällen können auch Hausärzte die Betreuung und Behandlung von Typ-1-Diabetikern übernehmen. Voraussetzung ist, dass sich die Patienten schon seit längerer Zeit in der Behandlung des Arztes befinden und der Hausarzt mit einer diabetologischen Schwerpunktpraxis kooperiert.

DMP Diabetes mellitus Typ 2

Teilnahmeberechtigt für die hausärztliche Versorgungsebene sind Vertragsärzte, die an der hausärztlichen Versorgung teilnehmen und die Teilnahme an einer Fortbildung beim Zentralinstitut der kassenärztlichen Versorgung (ZI) für Diabetes mit und ohne Insulin nachweisen können. Das nichtärztliche Personal (mindestens eine Arzthelferin) in der Praxis muss gleichermaßen geschult sein.

Für die Teilnahme als diabetologische Schwerpunktpraxis (DSP) ist die Qualifikation des Arztes als Diabetologe DDG oder eine vergleichbare Qualifikation erforderlich. In der Praxis müssen eine Diabetesberaterin oder -assistentin DDG sowie eine durch das ZI geschulte qualifizierte Arzthelferin ganztägig beschäftigt sein.

Für beide Programme besteht eine besondere Bedarfsplanung für die Zulassung von DSP. Eine Genehmigung als DSP kann daher nur erteilt werden, wenn hierfür ein Bedarf besteht.

Planungsbereich Offene Plätze für DSP
Stadt Aachen 1
Kreis Düren 1

Stand: 9.8.2010

In beiden Programmen besteht eine Fortbildungspflicht sowohl für den Arzt als auch für das nichtärztliche Personal. Jährlich muss mindestens eine Fortbildungsveranstaltung oder ein Qualitätszirkel zum Thema „Diabetes“ besucht werden. Die Fortbildungsveranstaltungen müssen von der Ärztekammer zertifiziert sein. Anträge hierfür erhalten Sie bei der Zertifizierungsabteilung der Ärztekammer Nordrhein.

Daneben ist die Anerkennung durch die Diabetes-Kommission der KV Nordrhein als Regelfortbildung im Rahmen des DMP erforderlich. Hierzu genügt ein formloser Antrag unter Vorlage der Einladung und eines Programmablaufs an die Diabetes-Kommission. Die müssen ebenfalls zertifiziert sein. Diese Zertifizierungen erfolgen durch die KV Nordrhein.

Qualitätssicherungskommission Diabetes:

  • 3 diabetologisch geschulte Hausärzte (DHA)
  • 2 Ärzte mit einer Genehmigung als DSP
  • 6 Vertreter der Landesverbände der Krankenkassen

Für die Antragstellung im Rahmen des DMP Diabetes mellitus Typ 2 und die Überprüfung der Fortbildungsnachweise:

Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Sabine Cibulla Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8564 0211 5970 8574 E-Mail
Uwe Wirth Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8563 0211 5970 8574 E-Mail
Resi Knöbbiche Bezirksstelle Köln 0221 7763 6566 0221 7763 6550 E-Mail

Für Anträge auf Anerkennung von Fortbildungsveranstaltungen, Nachschulungen, Schnittstellen und Fragen zum DMP Diabetes mellitus Typ 1:

Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Stefanie Ackermann Hauptstelle 0211 5970 8048 0211 5970 8160 E-Mail
Silke Schlick Hauptstelle 0211 5970 8388 0211 5970 8160 E-Mail
Bettina Braun Hauptstelle 0211 5970 8435 0211 5970 8160 E-Mail

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