Dialyse
Dialyse
Zur Durchführung und Abrechnung von Dialyse-Leistungen (13600 bis 13612 EBM) sind Ärzte mit der Schwerpunktbezeichnung „Nephrologie“ berechtigt. Für den Bereich der Kinderdialyse wird die Gebietsbezeichnung Kinderheilkunde sowie eine kindernephrologische Qualifikation gefordert, die anhand von Zeugnissen und im Rahmen eines Kolloquiums vor der Dialyse-Kommission nachzuweisen ist.
Der sog. Versorgungsauftrag kann jedoch nur erteilt werden, wenn der Arzt nach dem in der Qualitätssicherungsvereinbarung zu den Blutreinigungsverfahren festgelegten Arzt-Patienten-Schlüssel in der Praxis erforderlich ist und/oder ein Bedarf für die Tätigkeit eines weiteren Arztes besteht. Letzteres richtet sich danach, ob die umliegenden Dialyse-Praxen bereits ausgelastet sind.
Qualitätssicherungskommission Dialyse:
- 2 Nephrologen / 1 Internist
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
|---|---|---|---|---|
| Andrea Ruda | Hauptstelle | 0211 5970 8304 | 0211 5970 8160 | |
| Andrea Schween | Hauptstelle | 0211 5970 8223 | 0211 5970 8160 |

