Behandlung des diabetischen Fußes

Um eine Genehmigung zur Behandlung des diabetischen Fußes (EBM-Nr. 02311) zu erlangen, sind folgende Voraussetzungen bzw. Qualifikationen nötig:

  • Behandlung von mindestens 100 Diabetikern im Durchschnitt der letzten vier Quartale vor Antragstellung.
  • Außerdem müssen Sie die Qualifikation zur Durchführung von programmierten Schulungen für Diabetiker nachweisen. Fachärzte für Chirurgie, Orthopädie und Dermatologie können diese Leistung auch ohne Nachweis von programmierten Schulungen für Diabetiker beantragen.
Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Sabine Cibulla Bezirksstelle Düsseldorf 0211 5970 8564 0211 5970 8574 E-Mail
Gudrun Jungen Bezirksstelle Köln 0221 7763 6559 0221 7763 6550 E-Mail
Hannelore Reul Bezirksstelle Köln 0221 7763 6558 0221 7763 6550 E-Mail