Balneophototherapie
Qualitätssicherungs-Vereinbarung zur Balneophototherapie
Seit 1. Oktober 2010 ist die Balneophototherapie zur Behandlung der Psoriasis (Schuppenpflechte) in den Katalog der EBM-Leistungen aufgenommen. Das Verfahren wurde 2008 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für die Psoriasis zugelassen. Die Balneophototherapie kombiniert Wannenbäder in einer speziellen (Salz-)Lösung mit UV-Lichttherapie, die entweder während oder nach dem Bad angewendet wird. Die Behandlung kann als synchrone oder asynchrone Photosoletherapie oder als Bade-PUVA-Therapie erfolgen.
Die Leistung, die ausschließlich Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbringen dürfen, ist an eine Qualitätssicherungsvereinbarung gekoppelt. Um sie abrechnen zu dürfen, ist eine Genehmigung der KV Nordrhein nötig.
Außerdem müssen die Dermatologen, die diese Leistung erbringen möchten, Erfahrungen in der Durchführung der Balneophototherapie durch den Nachweis von mindestens 20 abgeschlossenen Behandlungszyklen belegen. Die Vereinbarung legt zudem Anforderungen an den technischen Zustand der Bestrahlungsgeräte fest, die regelmäßig gewartet werden müssen. Darüber hinaus definiert sie die Anforderungen an die ärztliche Dokumentation.
Hautärzte, die bereits vor dem 1. Oktober 2010 regelmäßig
balneophototherapeutische Leistungen im Rahmen der Kostenerstattung erbracht
haben, erhalten eine Genehmigung, wenn sie innerhalb von sechs Monaten nach
Inkrafttreten der Vereinbarung einen Antrag stellen. Für die Erfüllung
der apparativen und baulichen Voraussetzungen gelten gestaffelte Übergangsfristen.
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
|---|---|---|---|---|
| Sabine Cibulla | Bezirksstelle Düsseldorf | 0211 5970 8564 | 0211 5970 8574 | |
| Gudrun Jungen | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6559 | 0221 7763 6550 | |
| Hannelore Reul | Bezirksstelle Köln | 0221 7763 6558 | 0221 7763 6550 |

