Arthroskopie
Arthroskopie
Die Durchführung und Abrechnung arthroskopischer Leistungen ist erst möglich, wenn der Arzt zusätzlich zu den in der Vereinbarung zum ambulanten Operieren geforderten Voraussetzungen die fachliche Befähigung nach Maßgabe der fakultativen Weiterbildung „Spezielle Orthopädische Chirurgie“ erworben hat oder für die arthroskopische Behandlung posttraumatischer Krankheitszustände nach Maßgabe der Weiterbildungsordnung berechtigt ist, die Schwerpunktbezeichnung „Unfallchirurgie“ zu führen. Weitere Behandlungen sind nur unter Nachweis bestimmter Untersuchungszahlen möglich.
| Ansprechpartner | Abteilung | Telefon | Telefax | |
|---|---|---|---|---|
| Gülveren Cihan | Hauptstelle | 0211 5970 8157 | 0211 5970 8160 | |
| Shambavi Vasudeva |
Hauptstelle | 0211 5970 8238 | 0211 5970 8160 |

