Akupunktur

Am 18.04.2006 hat der Gemeinsame Bundesausschuss beschlossen, einzelne Leistungen der Körperakupunktur mit Nadeln für begrenzte Indikationen bei chronisch schmerzkranken Patienten in die Anlage 1 der Richtlinien „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ aufzunehmen.

Es sind zwei neue Leistungspositionen in den EBM aufgenommen worden:

  • 30790
    Leistungskomplex zur Eingangsdiagnostik und Abschlussuntersuchung zur Behandlung chronischer Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder des / der Kniegelenke/s mittels Körperakupunktur
  • 30791
    Durchführung einer Körperakupunktur und ggf. die Revision des Therapieplans zur Behandlung chronischer Schmerzen der Lendenwirbelsäule oder der/des Kniegelenke/s

Die Berechenbarkeit dieser Leistungen setzt eine Genehmigung der KV gemäß der Qualitätssicherungsvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V voraus.

Ansprechpartner Abteilung Telefon Telefax E-Mail
Sandra Heinrichs Hauptstelle 0211 5970 8068 0211 5970 8160 E-Mail
Marion Templin Hauptstelle 0211 5970 8304 0211 5970 8160 E-Mail

 

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