Sprechstundenbedarf
Sprechstundenbedarf
Seit dem 1. Januar 2009 rechnet die KV Nordrhein den Sprechstundenbedarf (SSB) für die niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte ab. Bitte tragen Sie als Kostenträger „KVNO-SSB“ und „38999“ (das ist die sogenannte Vertragskassennummer) in das Rezept ein. Für den Ausdruck des Musters 16 ist zudem das Institutionskennzeichen (IK) 332513583 nötig, aber nur die dritte bis neunte Stelle, also 2513583.
Sprechstundenbedarf verordnen
- Die Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (ab 1.1.2009) (PDF, 65 KB)
- Die Vereinbarung über die ärztliche Verordnung von Sprechstundenbedarf (ab 1.10.2011) (PDF, 60 KB)
- Lieferantenvertrag SSB im Wortlaut (PDF, 130 KB)
- Aufstellung der als Sprechstundenbedarf zulässigen Artikel im Bereich der KV Nordrhein (PDF, 40 KB)
SSB-Hotline
Wenn Sie Fragen zur SSB-Abrechnung haben, rufen Sie unsere Hotline an: Telefon 0211 5970 8666 Die Hotline ist montags bis donnerstags besetzt von 8 bis 17 Uhr und freitags von 8 bis 13 Uhr.
Hinweise für Lieferanten
Die Abrechnung des Sprechstundenbedarfs über die KV Nordrhein ist nur auf dem elektronischen Wege möglich. Im November wurde circa 600 Direktlieferanten von der KV Nordrhein ein neuer Liefervertrag angeboten.
Für die Übermittlung der Rechnungsdatensätze bereiten wir einen ftp-Server vor. Bitte senden Sie uns zunächst noch die elektronische Abrechnung auf einem Datenträger (CD oder DVD).
Weitere Informationen erhalten Sie unter der Rufnummer:
0211 5970 8666


