Häufig gestellte Fragen zum Sprechstundenbedarf (SSB)

Kann Synagis (Palivizumab) als Sprechtundenbedarf verordnet werden?

Synagis (Palivizumab) wird zur Prävention schwerer Erkrankungen, die durch das Respiratory Syncytial Virus (RSV) hervorgerufen werden eingesetzt. Der Arzneistoff ist ein Antikörper, der an das Fusionsprotein des RSV bindet. Synagis ist kein Impfstoff! Daher muss das Arzneimittel auf den Namen des Patienten auf einem Kassenrezept verordnet werden. Eine Verordnung im SSB ist nicht möglich

Können Importarzneimittel als Sprechstundenbedarf verordnet werden?

Der Import von Arzneimitteln aus dem Ausland ist nach § 73 Absatz 3 des Arzneimittelgesetzes möglich - jedoch nur für einzelne Personen. Hingegen gelten nach der SSB-Vereinbarung solche Artikel als Sprechstundenbedarf, die ihrer Art nach bei mehr als einem Patienten angewendet werden oder die zur Sofortbehandlung erforderlich sind. Daher können Importarzneimittel nicht als Sprechstundenbedarf verordnet werden.

Welche Medizinprodukte können im SSB verordnet werden?

Die verordnungsfähigen arzneimittelähnlichen Medizinprodukte werden seit 1. Juli 2008 in einer Art „Positivliste“ als Anlage der Arzneimittel-Richtlinie veröffentlicht. Welche arzneimittelähnlichen Medizinprodukte zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig sind, wird vom Gemeinsamen Bundesausschuss festgelegt. Die Aufnahme in diese Liste erfolgt auf Antrag des jeweiligen Herstellers.

Die Liste bezieht sich ausschließlich auf Medizinprodukte mit arzneimittelähnlichem Charakter und gilt für apothekenpflichtige, nicht-apothekenpflichtige und auch für verschreibungspflichtige Medizinprodukte. Verbandstoffe, Blut- und Harnteststreifen sowie Hilfsmittel sind von den neuen Regelungen der Arzneimittel-Richtlinie nicht betroffen und können wie bisher verordnet werden.

Was ist mit verschreibungspflichtigen Salben oder Cremes?

Die Arzneimittelrichtlinie schließt die Verordnung bestimmter Externa zur Anwendung bei traumatisch bedingten Schwellungen, Ödemen und stumpfen Traumata aus. Hierzu zählt beispielsweise Voltaren Emulgel. Diese Externa sind nicht zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung verordnungsfähig. (Punkt 26 der Anlage III). Ein Ausschluss gilt für Rheumamittel (Analgetika / Antiphlogistika / Antirheumatika) wie Diclofenac-Gele zur externen Anwendung (Punkt 40 der Anlage III) Die nordrheinischen Krankenkassen teilten uns jedoch mit, dass sie die Verordnung der nicht verschreibungspflichtigen Externa in dieser Anwendung bei Kindern und Jugendlichen ebenfalls als unwirtschaftlich ansehen. Daher sollten Sie im Sprechstundenbedarf nicht auf diese Präparate ausweichen.

Darf ich Analgetikakombinationen im Sprechstundenbedarf verordnen?

Die Arzneimittelrichtlinie schließt die Verordnung von Analgetika in fixer Kombination mit anderen, nicht analgetischen Wirkstoffen – ausgenommen Kombinationen mit Naloxon – aus. Migränemittelkombinationen sind ebenfalls von der Verordnung ausgeschlossen.

Sind BSS-Lösungen über den Sprechstundenbedarf (SSB) verordnungsfähig?

Alle derzeit am Markt befindlichen BSS Lösungen sind Medizinprodukte. Da für den Sprechstundenbedarf auch die Regelungen der Arzneimittel-Richtlinien gelten, sind Medizinprodukte nur dann über den SSB bezugsfähig, wenn Sie in der Anlage V der Richtlinien namentlich aufgeführt sind. Derzeit sind lediglich vier BSS Lösungen gelistet. Nur diese Präparate dürfen unter den in der Anlage V genannten Bedingungen über Sprechstundenbedarf bezogen werden.

Darf CO2 (Kohlenstoffdioxid) für den Einsatz bei z.B. Gastroskopien/Koloskopien über den Sprechstundenbedarf bezogen werden?

Nein.
CO2 (Kohlenstoffdioxid) ist unter keinen der Punkte in der Sprechstundenbedarfsvereinbarung zu subsumieren. Eine Verordnung zu Lasten des SSB ist deshalb nicht zulässig. Die Kosten sind mit der Gebühr gemäß den Allgemeinen Bestimmungen Kapitel 7.1 EBM abgegolten.

Können Einmal-Artikel (z. B. Mundschutz, Handschuhe) über den Sprechstundenbedarf bezogen werden?

Einmal-Artikel wie Mundschutz / Atemmasken oder Einmal-Handschuhe gelten als Allgemeine Praxiskosten und müssen vom Arzt selbst getragen werden. Eine Abrechnung über den Sprechstundenbedarf ist nicht möglich. Diese Regelung gilt auch im Zusammenhang mit der Behandlung von Patienten mit dem A/H1N1-Virus.

Können Arzneimittel ohne Normgröße im Sprechstundenbedarf verordnet werden?

Soweit Arzneimittel über eine öffentliche Apotheke bezogen werden können, sind diese auch ohne Normgröße (N1, N2 und N3) über den Sprechstundenbedarf zu verordnen und abzurechnen.

Können Glucoseteststreifen für den Notdienstkoffer über den SSB bezogen werden?

Nein, da Glucoseteststreifen mit der Gebühr für die Leistung EBM-Nummer 32025 abgegolten sind.

Welchen Zuschlag dürfen Apotheken bei Impfstoffen für den Sprechstundenbedarf abrechnen?

Impfstoffe werden mit einem Zuschlag von 3 Prozent auf den Apothekeneinkaufspreis zuzüglich der jeweils gültigen Umsatzsteuer berechnet. Der Zuschlag wird zwischen dem Apothekerverband und den Krankenkassenverbänden festgelegt.