Im aktuellen Hilfsmittelverzeichnis auf der Homepage des GKV-Spitzenverbandes sind die von der Leistungspflicht der gesetztlichen Krankenversicherung (GKV) umfassten Hilfs- und Pflegehilfsmitel gelistet. Darin finden Sie beispielsweise die für die Verordnung notwendigen sieben- und zehnstelligen Hilfsmittelnummern. Bei der Verordnung ist in der Regel die siebenstellige Nummer oder die Produktart (zum Beispiel „Windelhose für Erwachsene, small“) anzugeben. Sofern ein Hilfsmittel mit zehnstelliger Nummer verordnet wird, ist gemäß der Hilfsmittelrichtlinie eine Begründung erforderlich.